Die deutsche Energie- und Klimaschutzpolitik soll den Weg in eine energieeffiziente Zukunft bereiten. Teil dieses Weges ist die Energieeinsparverordnung (EnEV) und der damit verbundene Energieausweis. Der Energieausweis ist ein mehrseitiges Dokument, welches der energetischen Gebäudebewertung dient und den Energieverbrauch bzw. den Energiebedarf von Häusern für Mieter und Käufer vergleichbar machen soll. Die EnEV wird regelmäßig novelliert und die damit verbundenen neuen Regelungen bezüglich des Energieausweises sorgen oftmals für Verwirrung. Aus diesen Grund räumt moovin mit “Mythen” rund um den Energieausweis auf.
Mythos 1: Jeder Immobilieneigentümer muss einen Energieausweis haben!
Dieser Mythos ist falsch! Nicht jeder Eigenheimbesitzer muss zwangsweise einen Energieausweis für seine Immobilie besitzen. Die EnEV enthält viele gesetzliche Ausnahmen bei denen kein Energieausweis notwendig ist. Beispielsweise braucht derjenige der selbst in seiner Immobilie wohnt keinen Energieausweis. Lediglich beim Neubau, bei der Erweiterung oder dem Verkauf bzw. der Vermietung einer Immobilie wird ein Energieausweis benötigt.
Jedoch gibt es auch hierbei Ausnahmen. Beispielsweise sind Immobilien die unter Denkmalsschutz stehen oder Gebäude mit einer Fläche von weniger als 50m² von der Energieausweispflicht ausgenommen.
Mythos 2: Energieausweise müssen für einzelne Wohnungen ausgestellt werden, sofern diese separate Eigentümer haben.
Auch dieser Mythos ist falsch! Ein Energieausweis muss sich immer auf ein ganzes Gebäude beziehen, weshalb die Ausstellung für einzelne Wohnungen nicht möglich ist. Selbst wenn nur eine einzelne Wohnung im Gebäude neu vermietet werden soll, ist ein Energieausweis für die gesamte Immobilie notwendig. Oftmals ist der Energieausweis schon vorhanden, weshalb es sinnvoll ist sich diesbezüglich bei der zuständigen Hausverwaltung zu melden. Sollte noch kein Ausweis vorhanden muss der Eigentümer zwischen einem Verbrauchs- oder einem Bedarfsausweis wählen. Der Verbrauchsausweis ist günstiger kann allerdings nicht für alle Gebäude beantragt werden. Dieser Ausweis ist für Immobilien die nach 1978 errichtet wurden bzw. für Gebäude die eine umfassende energetische Sanierung hatten und somit auf dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 sind zulässig. Ebenso darf der Verbrauchsausweis für Gebäude mit mehr als fünf Wohneinheiten ausgestellt werden. Alle anderen Gebäude benötigen den teureren Bedarfsausweis.
Mythos 3: Beim Immobilienverkauf auf einen Energieausweis verzichtet werden sofern beide Partein damit einverstanden sind.
Die EnEV schreibt den Energieausweis für alle Neuvermietungen und Verkäufe zwingend vor, weshalb ein Verzicht nicht möglich ist. Somit ist auch dieser Mythos falsch! Mit der neuen EnEV wurde diese Pflicht sogar noch verschärft. Seit 2014 genügt es nicht mehr den Ausweis erst bei Abschluss des Immobiliengeschäfts vorzulegen. Die Energieausweisdaten werden bereits bei der Insertion der Immobilie benötigt Ob das Inserat online oder in Zeitungen veröffentlicht wird spielt dabei keine Rolle. Kommt man dieser Pflicht nicht nach ist mit Bußgeldern zu rechnen. Zwar ist es möglich einen Verkauf ohne Inserat abzuwickeln jedoch wird der Energieausweis spätestens beim Notartermin fällig, da ein Kaufvertragsabschluss ohne diesen nicht zulässig ist.
Mythos 4: Ein Energieausweis hat kein Ablaufdatum!
Ein Energieausweis ist ab dem Tag der Ausstellung immer 10 Jahre gültig, weshalb auch diese Aussage falsch ist. Da es immer wieder Neuerungen in der EnEV gibt und sich auch die allgemeinen Klimaschutzanforderungen stetigt verändern ist eine Ablaufdatum sogar notwendig. Durch technische Neuerurungen können Energiekennwerte immer weiter verbessert werden. Ein Haus was heute gute Energiekennwerte ausweist, ist in 10 Jahren wahrscheinlich nicht mehr mit den Kennwerten von Neubauten vergleichbar und rutscht aus diesem Grund auf der Effizienzskala weiter nach hinten.
Mythos 5: Ein Energieausweis gibt an wie viel Geld man für die Heizkosten ausgeben muss!
Falsch! Einer der größten Irrtümer ist, dass der Energieausweis angibt wie hoch die Energiekosten für das Gebäude sind.Der Bedarfsausweis gibt lediglich an wie viel Energie ein Gebäude benötigt und der Verbrauchsausweis zeigt wie viel Energie in den vergangenen Jahren verbraucht wurde. Der Energieverbrauch ist beispielsweise immer von dem Verhalten der jeweiligen Nutzer abhängig und kann deshalb keine Aussage über reelle Kosten geben. Um die Kosten einzuschätzen muss man beispielsweise beachten mit welche Energiequelle die Immobilie beheizt wird, da die Heizkosten je nach Energiequelle schwanken. Beispielsweise ist das Heizen mit Strom sehr teuer.