Die Energieausweis FAQ’s

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Was ist ein Energieausweis?

Der Energieausweis (auch Energiepass oder Energiesparausweis genannt) für Gebäude ist ein Dokument, welches über die Energieeffizienz bzw. den energetischen Zustand eines Gebäudes Auskunft gibt. Er zeigt an, wieviel Energie ein Gebäude verbraucht und unterteilt es dementsprechend in Energieeffizienzklassen. Jeder Energieausweis besitzt eine Registriernummer vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt), die bei Bestellung des Energieausweises automatisch beantragt wird. Gebraucht wird ein Energieausweis bei jeder (Neu-)Vermietung bzw. bei Verkauf einer Immobilie.

Warum/wozu ein Energieausweis?

Der Energieausweis für Wohngebäude ist bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf einer Immobilie seit dem 01 Januar 2009 gesetzlich vorgeschrieben. Für Neubauten ist er bereits seit 2002 Pflicht. Seit Anfang 2013 verpflichtet die Gesetzgebung Vermieter und Verkäufer dazu, den Energieausweis selbst aktiv und nicht erst auf Verlangen vorzulegen. Die novellierte Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 verpflichtet Eigentümer, in der Anzeige zur Vermietung/Verkauf, den Energieausweis bzw. Kennwerte zum Verbrauch der Immobilie (Gesamtenergieeffizienz und Primärenergieverbrauch) zu nennen und dem Mieter eine Kopie des Ausweises auszustellen.

Wird die Pflicht, einen Energieausweis bereitzustellen oder Angaben zum Verbrauch im Inserat nicht eingehalten, drohen Bußgelder in Höhen von bis zu 15.000 €.

Welchen Energieausweis brauche ich?

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen:

  • den verbrauchsorientierten Energieausweis (Verbrauchsausweis); der basiert auf den Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre für Heizung und Warmwasseraufbereitung der Bewohner
  • den bedarfsorientierten Energieausweis (Bedarfsausweis); der wird auf Grundlage der Gebäudehülle und der Anlagentechnik berechnet. Er berücksichtigt die Größe, die Baumaterialien und die Anlagentechnik. Die Größen sind somit unabhängig von den Gewohnheiten und der Anzahl der Bewohner.

Welchen Ausweis Sie genau benötigen können Sie hier erfahren.

Wie lange sind Energieausweise gültig?

Der Energieausweis / Energiepass / Energiesparausweis ist ab dem Datum der Ausstellung für eine Laufzeit von 10 Jahren gültig. Nach umfangreichen Umbauten oder Modernisierungsmaßnahmen muss ein neuer Energieausweis ausgestellt werden, da sich diese Maßnahmen positiv auf den Energieausweis auswirken.

Wie läuft die Ausstellung des Energieausweises ab?

  • Zunächst wird geschaut, welcher Energieausweis benötigt wird. Zu empfehlen ist immer der Bedarfsausweis, da dieser sämtliche Daten zum Gebäude berücksichtigt.
  • Wenn Sie die Daten nicht selbstständig eintragen können, etwa weil diese nicht vorliegen, können Sie mit dem Ausweis-Ersteller einen Vor-Ort-Termin vereinbaren.
  • In der Vor-Ort-Besichtigung begutachtet der Aussteller das Gebäude. Er nimmt relevante Daten auf und besichtigt ggf. Unterlagen zum Gebäude und zur Anlagentechnik.
  • Mit einer speziellen Berechnung-Software wird der Energieausweis ausgestellt und dem Kunden per E-Mail als PDF-Datei und auf Wunsch ausgedruckt per Post zugeschickt.

Wer stellt den Energieausweis aus?

Zur Ausstellung von Energieausweisen sind folgende Personen berechtigt:

  • Hochschulabsolventen einer technischen oder naturwissenschaftlichen Fachrichtung mit zweijähriger Berufserfahrung oder einer zusätzlichen Fortbildung im Bereich „energiesparendes Bauen“.
  • Handswerksmeister der Bereiche Bauhandwerk, Heizungsbau, Installation oder Schornsteinfegerwesen.
  • Staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker in den Bereichen Hochbau, Bauingenieurwesen oder Gebäudetechnik.

Kann ein Energieausweis für eine einzelne Wohnung ausgestellt werden?

Ein Energieausweis bewertet immer die Energiebilanz eines gesamten Gebäudes, deswegen können Energieausweise nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden.

Allgemeine Informationen

Wer oder was ist die Energieeinsparverordnung (EnEV)?

Die EnEV ist ein Instrument der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung auf Basis des Energieeinsparungsgesetzes. Sie soll schrittweise den Energieverbrauch verringern und hilft somit die Energiekosten zu senken. Außerdem beinhaltet die EnEV Richtlinien zur ordnungsgemäßen Ausstellung von Energieausweisen.

Was sind  Modernisierungsempfehlungen?

Modernisierungsempfehlungen im Energieausweis sind kurz formulierte Tipps, die Eigentümer helfen sollen, Ihr Gebäude hinsichtlich der Energieeffizienz auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Vorteile eines Energieausweises

Der Enegieausweis für Wohngebäude ermöglicht bereits vor dem Kauf oder der Anmietung eines Objektes, die Energieeffizienz und die damit verbundenen Energiekosten einzusehen. Letztendlich profitieren alle Seiten vom Energieausweis:

  • Mieter können einfach ablesen, welcher Energiebedarf oder welche Kosten auf sie zukommen.
  • Bei der Immobiliensuche ermöglicht der Energieausweis zudem einen bundesweiten Vergleich.
  • Der Mieter oder Käufer kann die Qualität eines Angebots seriös und objektiv prüfen. Weist der Energieausweis eine gute energetische Qualität der Immobilie auf, so wirkt sich das beim Verkauf von Immobilien wertsteigernd aus und verbessert die Verkaufschancen.
  • Vermieter oder Verkäufer verfügen mit dem Energieausweis über ein zusätzliches Marketinginstrument, da Energieeffizienz bei zukünftig steigenden Nebenkosten, ein Qualitätsmerkmal darstellt.
  • Durch die dadurch steigende Transparenz im Immobiliensegment führt es zu einer enormen Einsparung von CO2 und damit zur Entlastung der Erdatmosphäre.

Energieangaben im Immobilienanzeigen

In kommerziellen Medien wie Tageszeitungen oder Immobilienportalen im Internet sind die Angaben zur Energieeffizienz Pflicht. Verwantwortlich für die Einhaltung dieser Pflicht ist immer der Eigentümer der Immobilie, selbst wenn ein Dritter für die Vermarktung beauftragt wurde.

Welche Energieangaben muss eine Immobilienanzeige enthalten?

  • die Art des Energieausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)
  • das Baujahr des Wohngebäudes
  • den Energiekennwert (in kWh/m²a)
  • den wesentlichen Energieträger für die Heizung (z.B. Gas)
  • die Energieeffizienzklasse (A+ bis H)

Was ist ein Wohngebäude?

Unter einem Wohngebäude versteht man alle Gebäude, bei denen mehr als 50 % der Gebäudenutzfläche für Wohnzwecke genutzt wird. Gemischt genutzte Wohngebäude sind grundsätzlich als Wohngebäude zu behandeln, wenn folgende drei Kriterien nicht zutreffen. Ein zweiter Energieausweis für den Nichtwohngebäudeanteil ist nur dann notwendig, wenn die Nutzungsart und Anlagentechnik und Gebäudenutzfläche (größer 10 %) sich unterscheiden (alle drei Kriterien müssen für eine Trennung zutreffen).

 Was ist ein Nichtwohngebäude?

Unter einem Nichtwohngebäude versteht man alle Gebäude, bei denen mehr als 50 % der Gebäudenutzfläche für Gewerbezwecke genutzt wird. Hier gilt, dass ein Wohnanteil von 10 % als unerheblich betrachtet werden kann.

 

Bestellvorgang

Wie ist der Ablauf bei Bestellung eines Verbrauchsausweises?

Beim Verbrauchsausweis geben Sie die Grunddaten zum Gebäude an, machen Angaben zur Heizungsanlage und geben den Verbrauch der letzen drei Jahre in das Online-Formular ein. Nach einer kurzen Prüfung der Eingaben erhalten sie Ihren Ausweis unterschrieben innerhalb von 24 Stunden per E-Mail zugeschickt.

Wie ist der Ablauf bei Bestellung eines Bedarfsausweises?

Sie halten folgende Informationen zum Gebäude bereit:

  • Gebäudetyp
  • Gebäudeform
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Objektes
  • Anzahl der Vollgeschosse
  • Konstruktion der Außenhülle (Dämmstärke, Dämmung, Fenster…)
  • Angaben zum Keller
  • Angaben zum Fußboden
  • Angaben zu den Decken
  • Angaben zum Dachgeschoss
  • Heizungsanlage (Baujahr, Kessel, Brennstoff…)
  • Warmwasserspeicherung und Warmwasserverteilung
  • Angaben zur Lüftungsanlage (Art, Hersteller..)
  • Angaben zur Photovoltaikanlage (Baujahr, Art, Kollektorfläche…)
  • Fotos vom Gebäude

Diese Daten geben Sie in das Online-Formular ein. Das kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Haben Sie die Daten abgeschickt, werden sie von uns kontrolliert und Sie bekommen nach kurzer Zeit ein Vorschau-PDF-Exemplar Ihres Energieausweises per E-Mail. Sobald Sie die Angaben in diesem überprüft und uns bestätigt haben, senden wir Ihnen Ihren Original-Energieausweis zu.

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