Bedarfsausweis für Häuser und Immobilien

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Bedarfsausweis

99 €inkl. Mwst.
  • Aussagekräftig für alle Objekte

Bedarfsausweis NWG

ab 399 €inkl. Mwst.
  • Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

Rechtliche Pflicht für ältere Gebäude mit wenigen Wohneinheiten

Der Bedarfsausweis kann in jedem Fall für jegliche Gebäude ausgestellt werden, da dieser die thermische Hülle der Immobilie bewertet. Für eine Ausstellung eines Bedarfsausweises werden einige wichtige Merkmale und Daten des Gebäudes benötigt, wie, neben vielen weiteren Angaben, etwa das Baujahr oder der Gebäudetyp.

Im Bedarfsausweis werden die Merkmale eines Gebäudes betrachtet, welche Einfluss auf die Energiebilanz haben. Das sind beispielsweise die Wände inklusive der Dämmung, der Boden oder auch das Dach. Aber auch die Lüftungsanlagen oder die Gebäudeform an sich werden mit berücksichtigt. Für den bedarfsorientierten Energieausweis, auch Energiepass genannt, müssen zahlreiche weitere Angaben zum Gebäude gemacht werden, doch genau deswegen lässt sich so eine genaue Angabe zur Energiebilanz der Immobilie treffen. Im Gegensatz zum Verbrauchsausweis hängt diese nämlich nicht vom Verbrauchsverhalten der derzeitigen Bewohner ab, sondern lediglich vom Gebäudezustand selbst. Auch die Klimawerte von bestimmten Regionen werden im Energieausweis berücksichtigt, da der Standort eines Gebäudes einen großen Einfluss auf den Energiebedarf hat. Beispielsweise wird in kälteren Regionen deutlich mehr Energie zum Heizen benötigt als in wärmeren. Um trotzdem einen Vergleich von energetischen Bewertungen verschiedener Gebäude zu schaffen, werden die Klimawerte in die Berechnung mit einbezogen.

Einzig Immobilien, die nicht verkauft, vermietet oder verpachtet werden sollen, brauchen keinen Energieausweis. Dieser lohnt sich aber dennoch, denn er enthält Tipps zur Verbesserung des Energieverbrauches vom Eigenheim. So bekommen Sie wichtige Hinweise zu Ihrer Immobilie und können mithilfe von Sanierungsmaßnahmen oder zusätzlicher Dämmung bessere Werte und damit Kosteneinsparungen erreichen.

Mithilfe der richtigen Dämmung und Sanierung kann viel Energie in Gebäuden eingespart werden, wovon sowohl Mieter und Eigentümer, als auch die Umwelt profitieren. Damit Sie vor dem Abschluss eines Kauf- oder Mietvertrages genau wissen, wie es sich mit der Energieeffizienz eines Gebäudes verhält, gibt es den Energieausweis. Dieser dient in erster Linie dazu, Transparenz zu schaffen und die energetischen Werte einer Immobilie für jeden Miet- oder Kaufinteressenten offen darzulegen. Für viele wird es immer relevanter, die Umwelt zu schützen und energiesparend zu leben. In dieser Hinsicht kann ein Energieausweis entscheidend darüber sein, ob man in das Gebäude einziehen möchte oder nicht. Seit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (kurz EnEv) hat nun also jeder Mieter, Käufer und Pächter das Recht, den Energieausweis eines Wohn- oder Gewerbegebäudes einzusehen. Das macht Immobilien in ganz Deutschland vergleichbar und sagt viel über deren Qualität aus.

Die EnEv unterscheidet beim Energieausweis zwischen der verbrauchsorientierten und der bedarfsorientierten Form. Erstere basiert– wie der Name schon andeutet – primär auf dem Energieverbrauch (bspw. Strom, Öl, Gas) sowie einigen weiteren Angaben zum Gebäude. Da es sich um den persönlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre handelt, sind die Werte aber immer stark vom Nutzer abhängig. Daher ist der verbrauchsorientiere Energieausweis nicht so aussagekräftig wie der bedarfsorientierte, welcher den allgemeinen Energiebedarf einer Immobilie zur Erwärmung von Räumen und Wasser betrachtet.

Aber wer genau braucht den bedarfsorientierten Energieausweis? Und welche Werte müssen zur Erstellung berücksichtigt werden?

Welche Werte werden berücksichtigt?

Für die Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises werden viele Angaben benötigt. Dazu gehören zuerst einmal die räumlichen Gegebenheiten einer Immobilie, wie deren Fläche bzw. Nutzfläche, die Höhe aller Räume, die Anzahl der Wohneinheiten und auch die Form. Darunter fallen ebenfalls die Nähe zu und die Form angrenzender Gebäude.

Darüberhinaus müssen Werte, die auf die Qualität der Isolierung und Dämmung schließen lassen, vorhanden sein. Dies ist einmal die Dämmungsstärke der Außenwände, der Geschossdecke, des Daches sowie des Fußbodens, der zum Keller führt.  Desweiteren müssen Angaben zu den Fenstern gemacht werden, um deren Zustand der Isolierung ableiten zu können.

Zu guter Letzt werden zur Erstellung eines bedarfsorientierten Energieausweises verschiedene Altersangaben (Baujahr der Immobilie und der Heizungsanlage) sowie Angaben zum Heizsystem und der Warmwasseraufbereitung benötigt.

Basierend auf diesen ganzen Daten kann dann berechnet werden, wie effizient ein Gebäude Energie nutzt und welche Einsparungspotenziale bestehen. Vermieter, Verkäufer und Verpächter, die nicht mit den Werten zufrieden sind, haben dann die Möglichkeit, die Bilanz Ihrer Immobilie zu verbessern, während Pächter, Mieter und Käufer genau wissen, welche Energiekosten auf sie zukommen werden.

Was, wenn ich nicht alle Werte kenne?

Bedarfsorientierte Energieausweise können online beantragt werden, wobei Ihnen alle benötigten Daten vorliegen müssen. Ist dies nicht der Fall, haben Sie zudem die Möglichkeit, einen persönlichen Termin mit einem Experten zu vereinbaren, welcher dann alle wichtigen Werte vor Ort erfasst. Dies ist etwas teurer, erspart Ihnen aber viel Aufwand, da der qualifizierte Energieberater das komplette Gebäude und alle relevanten Anlagen selbst begutachtet. Und auch im Verhältnis gesehen, lohnt sich der bedarfsorientierte Energieausweis: Einmal ausgestellt, ist er laut EnEv für eine Laufzeit von 10 Jahren gültig und gibt Ihnen zusätzlich zu einer energetischen Bewertung Tipps dazu, wie sie die Energiebilanz Ihres Gebäudes verbessern können.

 

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