Welchen Energieausweis brauche ich?

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So ermitteln Sie, welchen Energieausweis Sie benötigen.

Sie sind sich nicht sicher, welchen Energieausweis Sie für Ihre Immobilie benötigen? Wir helfen Ihnen gerne dabei, dies zu ermitteln.
Anhand der von uns erstellten Grafik können Sie in wenigen Schritten ablesen, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen. Es ist allerdings zu erwähnen, dass es immer möglich ist, einen Bedarfsausweis zu erstellen. Unabhängig davon, ob es sich bei Ihrer Immobilie um einen Neubau handelt, das Objekt längere Zeit leer stand oder es sich um ein älteres, sanierungsbedürftiges Gebäude handelt, mit dem Bedarfsausweis erhalten Sie in jedem Fall ein rechtssicheres Dokument. Für den Verbrauchsausweis hingegen gibt es einige Einschränkungen, da für deren Erstellung drei zusammenhängende Perioden der Heizkostenabrechnungen (insgesamt über 36 Monate) vorliegen müssen. Das Gebäude muss zudem einige weitere Kriterien erfüllen.

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis – welchen Energiepass benötige ich?

Als erstes muss ermittelt werden, ob Sie einen Energieausweis für ein Wohngebäude oder einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude brauchen. Zu den Wohngebäuden zählen alle Gebäude, die ausschließlich bewohnt werden oder deren Gewerbeanteil bei unter 10 % der Gesamtfläche liegt. Im Falle eines Gewerbegebäudes muss ein Energieausweis für ein Nichtwohngebäude beantragt werden.
Für alle Neubauten muss ein Bedarfsausweis erstellt werden, da noch keine Verbrauchsdaten des Hauses vorliegen können. Bei Bestandsimmobilien wird darauf geachtet, wie viele Wohneinheiten sich in dem Gebäude befinden.

Sonderregelung beim Verbrauchsausweis

Bei Gebäuden mit fünf oder mehr Wohneinheiten kann in jedem Fall der Verbrauchsausweis gewählt werden. Wenn ein Bestandsgebäude allerdings höchstens vier Einheiten beherbergt, müssen außerdem folgende Kriterien berücksichtigt werden. Es kann ein Verbrauchsausweis ausgestellt werden, wenn das Gebäude nach 1977 erbaut wurde. Wurde der Bauantrag allerdings noch vor dem 31. Oktober 1977 gestellt, muss das Gebäude danach zusätzlich nach der Wärmeschutzverordnung saniert und modernisiert (Dämmung von Dach, Wänden und Fenstern) worden sein, um einen Verbrauchsausweis erstellen zu können. Sind diese Kriterien nicht erfüllt,  muss auch hier der Bedarfsausweis erstellt werden. Dieser enthält generell genauere Angaben zur Energiebilanz des Gebäudes, da dieser im Gegensatz zum  Verbrauchsausweis nicht nur auf den Angaben zu den Verbräuchen der Bewohner beruht. Ein Bedarfsausweis begutachtet immer das Gebäude an sich und ermittelt, wie der Name schon sagt, den Energiebedarf der Immobilie.


So funktioniert die Bestellung eines Energieausweises:

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    Kundenmeinungen.

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      von Pilchau

      von Pilchau

      Immobilieneigentümer Köln

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      Vehrenkamp

      Vehrenkamp

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      Simon Gerberle

      Simon Gerberle

      Immobilien-Verwaltung Hamburg-Ottensen


    Für Immobilienanzeigen ist ein Energieausweis Pflicht!

    Mit dem Energieausweis von „moovin Online Energieausweise“ sind Sie gesetzlich auf der sicheren Seite. Ingenieure der moovin Immobilien GmbH stellen die Energieausweise aus. Ein Energieausweis ist immer dann erforderlich, wenn eine Immobilie verkauft oder neu vermietet wird.

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    Ja  Von Ingenieuren und Energieberatern erstellt

    Ja  10 Jahre gültig


    Wann wird ein Energieausweis benötigt?

    Bei Neuvermietung oder Verkauf von Gebäuden oder Gebäudeteilen, wie zum Beispiel einzelnen Wohnungen eines Objektes wird ein Energieausweis benötigt. Dieser muss im Regelfall schon bei der Vermarktung einer Immobilie vorgelegt werden. Im Weiteren wird der Energieausweis nach jeder Sanierung/Modernisierung eines Gebäudes benötigt, da sich die energetische Bewertung durch die Änderungsmaßnahmen geändert haben wird. Grundsätzlich kann ein Energieausweis zu jedem Zeitpunkt ausgestellt werden und ist ab Ausstellungsdatum 10 Jahre lang gültig.

    Seit wann gilt die Pflicht für die Energieausweise?

    Eine Ausweispflicht besteht in Deutschland für Wohngebäude bis zum Baujahr 1965 seit dem 1. Juli 2008, für Wohngebäude ab dem Baujahr 1966 seit dem 1. Januar 2009. Für Nichtwohngebäude gilt die Pflicht seit dem 1. Juli 2009. Die Pflicht, einen Energieausweis vorlegen zu müssen, ist im Energieausweis-Vorlage-Gesetz geregelt.


    Immobilienanzeigen.

    Bei der Vermarktung von Immobilien werden häufig Immobilienanzeigen veröffentlicht. Hier muss die Art des Energieausweises (Bedarfs- oder Verbrauchsausweis) unter Angabe des Endenergiebedarfs- oder Endenergieverbrauchswert, der wesentlichen Energieträger für die Heizung, das Baujahr des Gebäudes und Energieeffizienzklasse soweit im Ausweis angegeben, gennant werden.

    Gültigkeiten.

    Energieausweise, die vor dem 01.05.2014 nach der EnEV2009 ausgestellt wurden, sind nach wie vor in vollem Umfang gültig und verwendbar, sofern die auf dem Ausweis eingetragenen Gültigkeit nicht überschritten wurde. Alle Energieausweise haben eine Laufzeit von 10 Jahren. Die in diesen Ausweisen noch nicht erfassten Energieeffizienzklassen müssen in Exposés nicht genannt werden.

    Ahndung von Verstößen.

    Die gesetzlichen Regelungen bei einem möglichen Verstoß gegen diese genannten Vorschriften ist § 27 Abs. 2 Nr. 6 EnEV, Art. 3 Abs. 2 der 2. VO zur Änderung der EnEV, § 8 Abs. 1 Nr. 2 EnEG. Bei allen Anzeigen oder Besichtigungen von Objekten muss ein Energieausweis bzw. dessen Daten angezeigt werden.
    Bußgelder bei fehlenden Pflichtangaben in Immobilienanzeigen werden ab dem 01.05.15 verhängt. Liegt kein Energieausweis bei einer Vermarktung vor, können Bußgelder bis zu einer Höhe von 15.000 € auf einen zukommen.

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