Energieausweis Nichtwohngebäude online bestellen

www.

Welchen Ausweis benötigen Sie?

Verbrauchsausweis NWG

99,00 €inkl. Mwst.
  • Erfassung in 10 min
  • PDF-Vorschau
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre gültig
  • offizielle DIBt-Registrierung

Bedarfsausweis NWG

ab 399,00 €inkl. Mwst.
  • 10 Räume 399€, je weitere 10 Räume 249€
  • Erfassung in 12 min
  • PDF-Vorschau
  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre gültig
  • offizielle DIBt-Registrierung

Widerrufsformular

I

Welche Dokumente müssen zur Erstellung vorliegen?

Verbrauchsausweis

  • Für die Erstellung eines Verbrauchsausweises für Nichtwohngebäude werden lediglich die Heizkostenabrechnungen und die Stromverbräuche der letzten 3 Jahre benötigt.
  • Außerdem müssen Angaben über den Gebäudetyp, das Baujahr, und die Grundfläche des Objektes gemacht werden.
  • Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage/Schornsteinfegerprotokoll
  • Optional ist es möglich Angaben zu erneuerbaren Energien, Kühlungen oder Lüftungen mit einfließen zu lassen.
  • Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
  • Die Aussagekraft im Vergleich zum Energiebedarfsausweis ist geringer, da er vom individuellen Verbrauch der Nutzer beeinflusst wird.

Bedarfsausweis

  • Für die Erstellung eines Bedarfsausweises für Nichtwohngebäude werden Grunddaten zum Gebäude sowie genauere Daten zur Gebäudehülle und zur Anlagentechnik erfasst.
  • Außerdem werden Angaben zu Gebäudetyp und -form, Grundfläche und Baujahr sowie zur Anzahl der Vollgeschosse, der Konstruktion der Außenhülle (z. B. Dämmstärke, Fenster,…), Keller, Decke und Dachgeschoss verlangt. Auch von Nöten sind Angaben zur Heizungsanlage, zur Warmwasserspeicherung und zur Lüftungsanlage.
  • Pflichtbilder gemäß GEG: Außenansicht und Typenschild der Heizungsanlage/Schornsteinfegerprotokoll
  • In jedem Fall sollten ein Grundriss oder eine eigenständig gefertigte Skizze und weitere Fotos des Objektes beigefügt werden.
  • Optional können Angaben über die Verwendung von erneuerbaren Energien gemacht werden.
  • Ein Ortstermin ist nicht erforderlich. Die Daten können über das online Formular angegeben werden.
  • Der Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude gibt eine detaillierte Auskunft über den energetischen Zustand des Gebäudes.

Energieausweis NWG vor Ort

  • Im Zuge des Express Services wird der Energieausweis und damit die Daten zum Gebäude bei einem vor Ort Termin erfasst
  • Aufnahme und Ausstellung erfolgen innerhalb von 5 Werktagen durch unsere Energieberater

moovin ist bekannt aus

I

I

Sie wissen noch nicht, welchen Gewerbe-Energieausweis Sie benötigen?






    Hinterlassen Sie unverbindlich Ihre Kontaktdaten und unsere Energieberater rufen Sie umgehend zurück!

    Ihr Name (Pflichtfeld)

    Ihre Telefonnummer (Pflichtfeld)

    I


    Der Gewerbe-Energieausweis für Nichtwohngebäude

    Bei einem Energieausweis für Nichtwohngebäude, welcher oftmals auch als Energiepass bezeichnet wird, handelt es sich um ein Dokument zur Bewertung der energetischen Qualität eines Objekts. Ein Energieausweis besteht aus mehreren Seiten und hält verschiedene Informationen für den Eigentümer bereit. So informiert der Energieausweis für Nichtwohngebäude beispielsweise über die Energieeffizienz eines Bürogebäudes und zeigt individuelle Vorschläge über Modernisierungsmaßnahmen zur Verbesserung der Energiebilanz. Durch die Einführung des Energieausweises wurde ein Gütesiegel geschaffen, das für Vergleichbarkeit und Transparenz auf dem Immobilienmarkt sorgen soll. Wie für Wohngebäude sind auch für Gewerbeobjekte bzw. Nichtwohngebäude solche Energieausweise vorgesehen. Die Pflicht einen Energieausweis für Gewerbeimmobilien erstellen zu lassen besteht für Verkäufer, Vermieter und Verpächter seit dem 1. Juli 2009 und wurde im Zuge der Umsetzung der Energieeinsparverordung (EnEV) eingeführt. Der Energieausweis für Gewerbe-Objekte unterscheidet sich vom Energieausweis für Wohngebäude. Bei Gewerbeflächen wird bei der Erstellung des Energieausweises nicht nur der Energiebedarf für die Heizung und die Warmwasseraufbereitung betrachtet, sondern auch der Energieverbrauch für Kühlungs- und Lüftungstechnik, sowie für Beleuchtungsanlagen.

    Es gibt verschiedene Ausnahmen für welche Nichtwohngebäude kein Energieausweis benötigt wird. Dazu zählen unter anderem Nichtwohngebäude die kleiner als 50m² oder denkmalgeschützt sind. Es gibt diverse weitere Ausnahmen für welche Gewerbeimmobilien kein Energieausweis benötigt wird. Nachzulesen sind diese in der EnEV.

    Aushangpflicht von Energieausweisen

    Nicht nur beim Neubau, Verkauf oder der Neuvermietung eines Nichtwohngebäudes muss der gewerbliche Energiepass vorhanden sein. Bereits seit mehreren Jahren ist es Pflicht den Energieausweis in behördlich genutzten Immobilien öffentlich an einer gut sichtbaren Stelle auszuhängen, sofern auf einer Fläche von mehr als 250m² ein reger Publikumsverkehr herrscht. Zum Aushang des gewerblichen Energieausweises ist derjenige verpflichtet der die Fläche nutzt. Auch private Bürogebäude, Ladengeschäfte oder sonstige Gewerbeflächen, auf denen öffentliche Dienstleistungen angeboten werden, sind von der Aushangpflicht von Gewerbe-Energieausweisen betroffen, sollte auf einer Fläche von mehr als 500m² ein starker Publikumverkehr herrschen. Solche Objekte sind beispielsweise Hotels, größere Gaststätten, Kinos oder Einzelhandelsimmobilien. Allerdings besteht die Aushangpflicht nur sofern der Energieausweis bereits vorhanden ist.

    Bei Energieausweisen für Nichtwohngebäude bzw. Gewerbeimmobilien hat der Eigentümer immer die Wahl welche Art von Ausweis er beantragt. Er kann zwischen dem verbrauchsbasierten Gewerbeenergieausweis (kurz Verbrauchsausweis) oder dem bedarfsbasierten Gewerbeenergieausweis (kurz Bedarfsausweis) wählen.

    Welcher gewerbliche Energieausweis ist der Richtige?

    Wie bereits erwähnt bleibt es dem Eigentümer bei bereits bestehenden Nichtwohngebäuden prinzipiell selbst überlassen, welchen Energieausweis er beantragt. Um den passenden Ausweis erstellen zu lassen, sollte der Eigentümer sich Gedanken machen zu welchem Hauptzweck er den Ausweis benötigt, da es Unterschiede zwischen dem Gewerbe-Verbrauchsausweis und dem Gewerbe-Bedarfsausweis gibt.

    Der bedarfsorientierte Energieausweis für Gewerbeimmobilien

    Ein Bedarfsausweis ist immer dann empfehlenswert, wenn eine Sanierung geplant ist oder aktuell sehr hohe Energiekosten auftreten, da der Bedarfsausweis immer auf einer technischen Analyse der Gewerbeimmobilie beruht. Energieberater können mögliche energetische Schwachstellen des Gewerbeobjekts erkennen und somit sinnvolle Modernisierungsmaßnahmen empfehlen. Langfristig gesehen kann dadurch eine Verbesserung der Energieeffizienz erreicht werden und die Energiekosten gesenkt werden. Um den bedarfsorientierten Gewerbeenergieausweis zu erstellen müssen unter anderem Planunterlagen, Flächenberechnungen, Angaben zur Gebäudehülle und zur Anlagetechnik, sowie Informationen zu Anbauten, Änderungen und Erweiterungen vorliegen. Bei Neubauten ist die Beantragung eines Bedarfsausweises Pflicht. Ebenso wenn an einem  Bestandsgebäude Erweiterungen und Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen worden oder es keine aussagekräftigen Verbrauchsdaten aus drei zurückliegenden Abrechnungsperioden gibt.

    Der verbrauchsbasierte Energieausweis – Energieverbrauchkennwert einfach online ermitteln lassen

    Der Verbrauchsausweis ist zu empfehlen, wenn der Energieausweis lediglich eine Übersicht über den Energiebedarf für Heizungsanlagen, die Warmwasseraufbereitung und den Stromverbrauch geben soll. Die Ausstellung eines verbrauchsbasierten Energieausweises für Gewerbeobjekte ist wesentlich einfacher als die Erstellung eines Bedarfsausweises, da nur die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Abrechnungsjahre vorliegen müssen. Der Verbrauchsausweis zeigt auf zwei Farbskalen, die Energieverbräuche für die Heizung und die Warmwasseraufbereitung und die Stromverbräuche.

    Comments are closed.