Gewerbe · Nichtwohngebäude · GEG-konform

Energieausweis Nichtwohngebäude online bestellen

Bürogebäude, Halle, Praxis oder Ladenlokal – rechtssichere Energieausweise nach GEG, Verbrauchs- und Bedarfsausweis online verfügbar. Deutschlandweit, auch mit Vor-Ort-Service.

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  • Kostenfreie telefonische Beratung unter 040 / 2396 900 607
  • Rechtssichere Energieausweise nach GEG
  • Bequeme Zahlung per Rechnung / Überweisung
Moderne Büro- und Gewerbegebäude
Google Bewertungen: 4,7 von 5 Sternen
10 Jahre gültigrechtsgültig nach GEG
DIBt-Registrierungoffiziell inklusive
PDF-Vorschauvor der Freigabe
Deutschlandweitauch mit Vor-Ort-Service
Transparente Festpreise

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Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

129,00 €inkl. MwSt.
  • Erfassung in 10 min
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  • Rechtsgültig nach GEG
  • 10 Jahre gültig
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Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude

ab 649,99 €inkl. MwSt. · Festpreise je Fläche
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Energieausweis inkl. Vor-Ort-Service

individuellAngebot auf Anfrage
  • Deutschlandweite Datenerfassung
  • Energieausweis für Einfamilienhäuser
  • Schnelle Wunsch-Terminvergabe
  • Zusätzliche Qualitätssicherung
  • 10 Jahre rechtsgültig nach GEG
  • DIBt Registrierung

(Mehrfamilienhäuser nach Absprache) · Auch für Portfolios und Filialketten

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Unterlagen

Welche Dokumente müssen zur Erstellung vorliegen?

Verbrauchsausweis

  • 1. Die Basis-Daten
    Heizkostenabrechnungen: Die lückenlosen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre. (bspw. aller Mieter)
    Gebäudedaten: Gebäudetyp, Baujahr und die Gesamtwohnfläche.
  • 2. Die Pflichtbilder (gemäß GEG)
    Seit der Neuerung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) sind Fotos zur Verifizierung Pflicht:
    Außenansicht: Ein Foto des Gebäudes von außen.
    Heizung: Foto vom Typenschild der Heizungsanlage oder das aktuelle Schornsteinfegerprotokoll.
  • 3. Optionale Angaben (für mehr Genauigkeit)
    Helfen Sie uns, die Effizienz besser abzubilden durch Angaben zu:
    Erneuerbaren Energien (z. B. Solarthermie/Photovoltaik).
    Vorhandenen Kühl- oder Lüftungssystemen.

Bedarfsausweis

  • 1. Gebäudedaten & Hülle
    Basis-Infos: Gebäudetyp, Baujahr, Anzahl der Vollgeschosse und Wohnfläche.
    Konstruktion: Details zur Außenhülle (Wandaufbau/Dämmung, Fenster, Keller- und Dachzustand).
  • 2. Die Anlagentechnik
    Heizungsanlage: Baujahr, verwendeter Brennstoff und Technik.
    Extras: Angaben zu erneuerbaren Energien, Lüftungssystemen oder Kühlung.
  • 3. Pflichtbilder & Dokumente (gemäß GEG)
    Um die Richtigkeit der Angaben zu gewährleisten, benötigen wir:
    Fotos: Außenansicht des Gebäudes sowie das Typenschild der Heizung (oder das Schornsteinfegerprotokoll).
    Hilfreiche Extras: Ein Grundriss oder eine Baubeschreibung unterstützen unsere Experten bei der präzisen Begutachtung.

Energieausweis Nichtwohngebäude vor Ort

  • 1. Die Datenaufnahme
    Full-Service: Ein Experte von mvn.energy besucht Ihre Immobilie und übernimmt die komplette Erfassung für Sie.
    Ihr Aufwand: Null. Sie müssen keine technischen Daten oder Werte heraussuchen – wir erledigen alles.
Wissenswertes

Was ist ein Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Der Gewerbe-Energieausweis (umgangssprachlich Energiepass) ist ein amtliches Dokument zur Bewertung der energetischen Qualität von Immobilien, die nicht zu Wohnzwecken dienen. Er dient als objektives Gütesiegel, das die Energieeffizienz von Gewerbeobjekten transparent macht und für Vergleichbarkeit auf dem Immobilienmarkt sorgt.

Gesetzliche Pflicht nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG): Seit dem 1. Juli 2009 sind Eigentümer, Verkäufer und Vermieter von Nichtwohngebäuden gesetzlich verpflichtet, bei Verkauf, Neuvermietung oder Verpachtung einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG), das die energetischen Mindestanforderungen sowie die Ausstellungsvoraussetzungen für Energieausweise bundesweit einheitlich regelt. Wer dieser Pflicht nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro. Für bestimmte öffentlich genutzte und stark frequentierte Gewerbeflächen besteht darüber hinaus eine Aushangpflicht (siehe FAQ unten).

Preisübersicht

Was kostet ein Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Transparente Festpreise – abhängig von Ausweisart und Objekt.

AusweisartGeeignet fürPreis
VerbrauchsausweisObjekte mit Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre129,00 €
BedarfsausweisPräzise technische Bewertung, Modernisierungsempfehlungen · Festpreise je Flächeab 649,99 €
Inkl. Vor-Ort-ServiceFull-Service deutschlandweit, auch Portfolios & Filialkettenauf Anfrage
Für Ihr Objekt

Für welchen Gebäudetyp brauchen Sie den Ausweis?

Wir stellen den Energieausweis für alle gängigen Nichtwohngebäude aus.

Bedarfs- oder Verbrauchsausweis?

Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis für Ihr Gewerbeobjekt?

Bei bestehenden Nichtwohngebäuden haben Eigentümer in der Regel die Wahlfreiheit zwischen einem Verbrauchs- und einem Bedarfsausweis. Die Entscheidung sollte jedoch strategisch getroffen werden: Während der eine durch geringen Aufwand punktet, bietet der andere tiefere Einblicke für geplante Sanierungen.

Empfohlen
Die präzisere Analyse

Der Bedarfsausweis

Basis: Objektive technische Analyse der Gebäudesubstanz – unabhängig vom Verhalten der Mieter.

Mehrwert: Liefert konkrete Modernisierungsempfehlungen zur Senkung der Betriebskosten und zur langfristigen Wertsteigerung.

Ihr Vorteil: Ideal für Eigentümer, die ihre Immobilie energetisch optimieren oder modernisieren möchten.

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Der kompakte Überblick

Der Verbrauchsausweis

Basis: Berechnung anhand der realen Heiz- und Stromverbräuche der letzten drei Jahre.

Mehrwert: Zeigt transparent auf einen Blick, wie viel Energie im Gebäude in der Praxis tatsächlich verbraucht wurde.

Ihr Vorteil: Ideal für eine schnelle, kostengünstige und rechtssichere Abwicklung bei Verkauf oder Vermietung.

Jetzt bestellen

Sie wissen noch nicht, welchen Gewerbe-Energieausweis Sie benötigen?

Kontaktieren Sie uns und einer unserer Energieberater meldet sich schnellstmöglich bei Ihnen zurück!

Gut zu wissen

Häufig gestellte Fragen zum Gewerbe-Energieausweis

Alles, was Sie über den Energieausweis für Nichtwohngebäude wissen müssen – schnell, klar und verständlich erklärt.

Was ist ein Gewerbe-Energieausweis und wer benötigt ihn?

Ein Gewerbe-Energieausweis (auch Energiepass für Nichtwohngebäude genannt) bewertet die energetische Qualität einer Gewerbeimmobilie. Seit dem 1. Juli 2009 sind Verkäufer, Vermieter und Verpächter von Nichtwohngebäuden (z. B. Büros, Hallen, Läden) gesetzlich verpflichtet, bei einem Eigentümer- oder Mieterwechsel einen gültigen Ausweis vorzulegen.

Welcher Gewerbe-Energieausweis ist der Richtige für mich?

Bei bestehenden Nichtwohngebäuden haben Sie grundsätzlich die Wahlfreiheit:

Der Verbrauchsausweis (129,00 € inkl. MwSt.):

Die schnelle und unkomplizierte Lösung zur reinen Rechtspflicht. Er basiert auf den realen Verbrauchsdaten der letzten 3 Jahre.

Der Bedarfsausweis (ab 649,99 € inkl. MwSt.):

Der präzise Qualitätscheck. Er basiert auf einer technischen Analyse der Bausubstanz und liefert wertvolle Modernisierungstipps. Er ist Pflicht bei Neubauten oder wenn keine Verbrauchsdaten vorliegen.

Was kostet ein Energieausweis für Nichtwohngebäude?

Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude kostet 129,00 € inkl. MwSt. Der Bedarfsausweis ist ab 649,99 € inkl. MwSt. erhältlich – mit Festpreisen je Fläche, die Sie direkt im Bestellprozess berechnen können. Für den deutschlandweiten Vor-Ort-Service erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

Wer stellt meinen Energieausweis aus und wie lange ist er gültig?

Alle über online-energieausweis.eu beantragten Dokumente werden von den zertifizierten Energieberatern der mvn.energy GmbH geprüft und erstellt. Jeder Ausweis erhält eine offizielle Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt), ist rechtsgültig nach dem aktuellen Gebäudeenergiegesetz (GEG) und besitzt eine Gültigkeit von 10 Jahren

Welche Unterlagen werden für die Online-Erfassung benötigt?

Für die bequeme Online-Ausstellung ohne Ortstermin benötigen Sie je nach Ausweistyp:

Beim Verbrauchsausweis:

Heizkostenabrechnungen und Stromverbräuche der letzten 3 Jahre, allgemeine Gebäudedaten sowie die gesetzlichen Pflichtbilder (Außenansicht & Typenschild der Heizung/Schornsteinfegerprotokoll).

Beim Bedarfsausweis:

Genauere Daten zur Gebäudehülle (Dämmung, Fenster), Angaben zur Anlagetechnik (Heizung, Lüftung, Kühlung), einen Grundriss/Skizze sowie die gesetzlichen Pflichtbilder.

Wann besteht eine Aushangpflicht für den Energieausweis?

Eine Aushangpflicht an einer gut sichtbaren Stelle gilt für:

Behörden & öffentlich genutzte Gebäude ab einer Fläche von mehr als 250 m² mit regem Publikumsverkehr.

Private Gewerbeflächen mit Dienstleistungen (z. B. Hotels, Kaufhäuser, Kinos, Gaststätten) ab einer Fläche von mehr als 500 m² mit starkem Publikumsverkehr (sofern der Ausweis bereits vorliegt). Verpflichtet ist der Eigentümer; nutzt er die Fläche nicht überwiegend selbst, trifft die Pflicht den Nutzer (§ 80 Absatz 6 GEG).

Gibt es Ausnahmen von der Energieausweispflicht bei Gewerbe?

Ja, das Gebäudeenergiegesetz (GEG) sieht klare Ausnahmen vor. Ein Gewerbe-Energieausweis ist unter anderem nicht erforderlich für Gebäude mit einer Nutzfläche von nicht mehr als 50 m² sowie – bezogen auf die Vorlage- und Aushangpflichten nach § 80 Absatz 3 bis 7 GEG – für denkmalgeschützte Objekte

Bieten Sie auch einen Service vor Ort an?

Ja! Wenn Sie Zeit sparen möchten oder die Datenaufnahme lieber direkt in professionelle Hände übergeben wollen, nehmen wir Ihnen diesen Schritt gerne ab. Mit unserem Vor-Ort-Service besucht Sie einer der Experten von mvn.energy direkt an Ihrer Immobilie. Wir erfassen alle notwendigen Gebäudedaten fachgerecht für Sie, sodass Ihr rechtssicherer Energieausweis schnellstmöglich fertiggestellt und ausgestellt wird.

Worin unterscheidet sich der Energieausweis für Nichtwohngebäude vom Wohngebäude-Ausweis?

Beim Nichtwohngebäude wird nicht nur Heizung und Warmwasser bewertet, sondern auch Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung – berechnet nach DIN V 18599 auf Basis der Nettogrundfläche. Bei gemischter Nutzung wird das Gebäude dafür in Nutzungszonen mit eigenen Anforderungsprofilen aufgeteilt. Das macht die Erstellung aufwendiger und erklärt den höheren Preis gegenüber dem Wohngebäude-Ausweis.

Welche Fläche wird beim Energieausweis für Nichtwohngebäude zugrunde gelegt?

Die Nettogrundfläche – also alle beheizten oder gekühlten Flächen des Gebäudes. Sie ist die Bezugsgröße für die Energiekennwerte im Ausweis. Bei Wohngebäuden dient dagegen die aus der Wohnfläche abgeleitete Gebäudenutzfläche als Bezug.

Brauche ich den Energieausweis auch bei Verpachtung?

Ja. Das Gebäudeenergiegesetz stellt Verkauf, Neuvermietung und Verpachtung gleich: Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis vorgelegt und die Pflichtangaben müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden.

Ausführlich zu Pflicht, Ausnahmen und Aushang: Energieausweispflicht für Gewerbe — Ausnahmen und Aushangpflicht

Premium-Service

Großes Portfolio, Filialkette oder komplexes Sonderobjekt?

Für die deutschlandweite Vor-Ort-Aufnahme im großen Stil und für Sonderfälle wie Denkmalschutz oder Mischnutzung: der Expertenservice von mvn.energy – mit über 45.000 ausgestellten Energieausweisen seit 2016.

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Gut zu wissen

Wohngebäude vs. Nichtwohngebäude: die Unterschiede beim Energieausweis

Der Energieausweis für ein Nichtwohngebäude folgt eigenen Regeln – das erklärt auch den Preisunterschied zum Wohngebäude-Ausweis:

WohngebäudeNichtwohngebäude
BezugsflächeGebäudenutzfläche (aus der Wohnfläche abgeleitet)Nettogrundfläche – erfasst alle beheizten bzw. gekühlten Flächen
Erfasste EnergieHeizung und Warmwasserzusätzlich Kühlung, Lüftung und eingebaute Beleuchtung
Berechnungvereinfachte Verfahren möglichDIN V 18599 mit Zonierung nach Nutzungsprofilen
Aushangpflichtkeinefür behördlich genutzte und bestimmte öffentlich zugängliche Gebäude
Festpreis bei unsVerbrauchsausweis 49 € · Bedarfsausweis 99 €Verbrauchsausweis 129 € · Bedarfsausweis ab 649,99 €
Persönliche Beratung

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