EnEV – Die Energieeinsparverordnung

Die Energieeinsparverordnung beinhaltet Richtlinien für den Energieausweis und für den Wärmeschutz von Neu- wie Bestandgebäuden.
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Energieausweis Daten optimieren durch Sanierung

Energieeinsparung durch Fassadendämmung

Mit der ersten Novelle der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2002 traten strengere Richtlinien für den Wärmeschutz von Neubauten, wie auch für die Sanierung von Bestandsgebäuden in Kraft. Die Energieeinsparverordnung ist der Nachfolger der davor veröffentlichten Wärmeschutzverordnung und Teil des deutschen Wirtschaftsverwaltungsrechtes. Sie zeigt die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten und bestehende Gebäude, die zukünftig saniert oder modernisiert werden sollen, auf. Das Ziel der Energie- und Klimaschutzpolitik der Bundesregierung ist es, den Primärenergiebedarf in Deutschland bis zum Jahr 2050 um 80% zu senken und damit so zum Klimaschutz beizutragen, dass ein nahezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden kann. Der Weg für eine umweltfreundlichere, nachhaltige Zukunft soll geebnet werden und dabei wird der Fokus besonders auf der Energieeinsparung in privaten Gebäuden liegen.

Die EnEV wurde bereits mehrfach novelliert und wird stetig angepasst, sodass sie immer dem aktuellen Stand der Technik entspricht. Bekanntermaßen wurde die Energieausweispflicht durch die am 1. Mai 2014 in Kraft getretene, überarbeitete Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) verschärft. Neuerungen für Energieausweise betreffen die Einführung einer neuen Effizienzskala, sowie neue Pflichten bei der Vermarktung von Immobilien.

Der Energieausweis teilt die Gebäude in verschiedene Effizienzklassen ein, wie man es bei allen handelsüblichen Elektrogeräten kennt (zum Beispiel bei Waschmaschinen, Kühlschränken oder Trocknern). Durch die neue Effizienzskala erhält das Gebäude durch einen Effizienzbuchstaben eine Bewertung, die von A+ bis H reicht, welche es vereinfachen soll, die Energieeffizienz der Immobilie zu erkennen und es somit ermöglicht, verschiedene Objekte in ganz Deutschland miteinander vergleichen zu können.

Anforderungen der EnEV

In der Energieeinsparverodnung werden Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten gestellt. So sollen der Wärmeverlust des Gebäudes und der Primärenergiebedarf eingeschränkt werden. Auch bei Erweiterungen, Sanierungen oder Modernisierungen von bestehenden Gebäuden sind einige Regelungen der EnEV zu beachten. Dabei werden Anforderungen an den Wärmedurchgangskoeffizienten (U-Wert) von Bauteilen bzw. an den Jahres-Primärenergiebedarf und die Wärmeverluste der Gebäudehülle gestellt.
Außerdem zielt die EnEV auch auf eine energieeffiziente Ausführung der Anlagentechnik bei erstmaligem Einbau und bei Ersatz ab und trägt wesentlich dazu bei, ein klimatisch angenehmes Wohn- und Arbeitsumfeld zu schaffen und die Heizkosten für ein Gebäude zu reduzieren.

Wer sich entschließt, ein neues Haus zu bauen, ist dazu verpflichtet, nach den Anforderungen der EnEV zu planen. Das rechnet sich nicht nur auf lange Zeit gesehen dadurch, dass deutlich weniger Heiz- und Stromkosten auf einen zukommen werden, sondern auch schon bei den ersten Schritten in der Finanzierung der Immobilie. Viele Neubauprojekte, welche die Energiestandards der in der EnEV festgehaltenen Richtlinien erfüllen, werden vom Staat gefördert. Für Bauherren eines Niedrig-Energie-Hauses ist es meist relativ leicht, Zuschüsse oder günstige Kredite zu erhalten, um Projekte für neue, energiesparende Häuser zu realisieren.

Ausnahmen der EnEV

Auch wenn geregelt ist, dass alle Gebäude, die neu erbaut werden oder bestehende Gebäude, die saniert oder modernisiert werden den Richtlinien der Energieeinsparverordnung entsprechen müssen, gibt es einige Ausnahmen. Beispielsweise sind denkmalgeschützte Gebäude von der EnEV ausgenommen, da oftmals keine Baumaßnahmen an der Dämmung der Außenwände oder an den Fenstern vorgenommen werden dürfen. Außerdem gibt es Sonderregelungen für Betriebsgebäude die überwiegend der Tierhaltung dienen, unterirdische Bauwerke oder großflächige Betriebsgebäude, die über eine lange Zeit hinweg offen gehalten werden müssen und jegliche Gebäude deren Nutzfläche unter 50 Quadratmetern liegt.

Vorlagepflicht des Energieausweises bei Vermietung und Verkauf

Durch die Novellierung der Energieeinsparverordnung im Jahr 2014 ist man als Verkäufer oder Vermieter einer Immobilie dazu verpflichtet, den energetischen Zustand des Objekts im Inserat mit Hilfe eines Energieausweises anzugeben. Dazu zählen der angegebene Energiebedarf, der Hauptenergieträger der Gebäudeheizung sowie das Baujahr des Gebäudes. Wurde der Energieausweis nach 2014 ausgestellt, muss zusätzlich zu diesen Angaben der bereits erwähnte neue Effizienzbuchstabe angegeben werden.

Das mehrseitige Dokument des Energieausweises muss vorliegen und den Miet- oder Kaufinteressenten unaufgefordert bei der Besichtigung vorgezeigt werden. Verstöße gegen diese Pflicht werden mit Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro geahndet und sollen durch Stichproben aufgedeckt werden.

Weitere Informationen über die Energieeinsparverordnung und die damit verbundenen Pflichten für Energieausweise, sowie die sich stetig verändernden Anforderungen an Modernisierungen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude, finden Sie in unserem Blog neben weiteren hilfreichen Beiträgen und Tipps über Energie und Energieausweise.

 

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