Energieeinsparverordnung 2016: alle Änderungen im Überblick

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By : moovin |Februar 05, 2016 |Blog |Kommentare deaktiviert für Energieeinsparverordnung 2016: alle Änderungen im Überblick

Die EnEV 2014 ist auch heute noch die aktuell gültige Fassung. Jedoch wurde diese ab dem 1. Januar 2016 durch die Energieeinsparverordnung 2016 hinsichtlich der Energiestandards verschärft. Diese Verschärfungen beschränken sich in erster Linie auf die energetische Beschaffenheit von Neubauten. So ist es Ziel der EnEV 2016 den zugelassene Jahres-Primärenergiebedarf für Anlagentechnik um 25% zu senken. Auch der geforderte Dämmstandard der Gebäudehülle soll um 20% ansteigen. Die Anforderungserhöhung soll dazu beitragen, dass geforderte EU-Richtlinen schrittweise erfüllt werden. So fordert die EU, dass ab dem Jahr 2021 alle Neubauten im Niedrigstenergiegebäudestandard errichtet werden. Bei behördlichen Neubauten gilt diese Forderung schon ab dem Jahr 2019.

Welche Bauvorhaben fallen unter die neuen Bestimmungen der EnEV 2016?

Unter die verschärften Anforderungen fallen Bauvorhaben, bei denen der Bauantrag nach dem 1. Januar 2016 eingereicht wurden und Vorhaben, bei denen die Bauanzeige nach dem 1. Januar 2016 erstattet wird. Außerdem sind genehmigungsfreie Vorhaben betroffen, die ebenfalls nach dem 1. Januar beginnen. Hinzu kommen noch ältere Bauvorhaben, welche noch untersucht werden und auf Wunsch des Bauherren schärfer zu beurteilen sind.

Was ändert sich bei den Anforderungen an den Primärenegeriebedarf?

Beim Bau eines neuen Wohnhauses und bei der Erstellung von einem Energieausweis, muss darauf geachtet werden, dass der errechnete Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf nicht überschritten wird. Dieser Grenzwert wird seit der Einführung des EnEV 2016 nicht mehr durch den Formfaktor bestimmt, sondern mittels eines maßgeschneiderten virtuellen Referenzhauses, welches den baulichen Vorgaben des geplanten Wohnhauses entspricht.  

Was ändert sich bei den Anforderungen an den Dämmstandard?

Der Wärmeschutz von Immobilien soll durch den Dämmstandard um 20% verbessert werden. Zur Umsetzung wird als Maßstab der Transmissionswärmeverlust eines Referenzgebäudes ermittelt und als Höchstwert für den Wärmeverlust durch die Gebäudehülle des neuen Wohnhauses festgelegt. Ein weiterer möglicher Vergleichswert für das neue Wohngebäude ist der von den EnEV 2014 vorgeschriebene Maximalwert für Wohngebäude, großflächige Erweiterungen und Ausbauten im Bestand. Bei Bestandsimmobilien sind im Zuge der EnEV 2016 keine Änderungen geplant.

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