Die erste Form des Energieausweises wurde im Jahr 2003 von der dena eingeführt und wurde damals als Energiepass bezeichnet. Die Ausstellung eines Energiepasses war freiwillig. Erst mit der Energieeinsparverordnung aus dem Jahr 2007 wurde der heute bekannte Energieausweis offiziell und verpflichtend für alle Neubauten eingeführt. Doch warum wurde der Energieausweis gesetzlich für die Neuvermietung oder den Immobilienverkauf eingeführt?
Der Energieausweis wurde eingeführt, um die energetische Qualität von Gebäuden einfacher zu beurteilen und um einen bundesweiten energetischen Vergleich von Immobilien zu ermöglichen.
Für welche Objekte wird ein Energieausweis benötigt?
Einen Energieausweis benötigen grundsätzliche alle, die ab dem 1. Oktober 2007 eine Bauantrag gestellt haben, in Zukunft einen stellen werden oder mit der Bauausführung des Objekts begonnen haben. Eigentümer von Bestandsgebäudes sind verpflichtet sich einen Ausweis ausstellen zu lassen, sofern bestimmte Modernisierungsmaßnamen durchgeführt wurden, die den Energiekennwert des Objektes beeinflusste. Ebenso ist der Energieausweis bei der Vermietung, der Verpachtung oder dem Verkauf von Gebäuden Pflicht. Seit 2014 sogar schon bei der Inserierung des Objektes und nicht erst bei der Besichtigung oder der endgültigen Objektübergabe.
Gibt es Ausnahmen bei denen kein Energieausweis benötigt wird?
Ja, die gibt es. Bei Gebäuden die unter Denkmalschutz stehen muss kein Energieausweis beantragt werden und auch nicht bei der Neuvermietung oder dem Verkauf vorgelegt werden. Auch für Gebäude, dessen Grundfläche kleiner als 50 m² ist, wird kein Energieausweis benötigt. Es gibt zahlreiche weitere Ausnahmen. Welche das sind kann man der EnEV entnehmen.
Ist der Energieausweis auch für Nichtwohngebäude Pflicht?
Seit 2009 ist der Energieausweis für Nichtwohngebäude beziehungsweise Gewerbeobjekte ebenfalls verpflichtend. Es gibt jedoch Unterschiede bei den Ausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude. Der Energieausweis für Nichtwohngebäude ist nicht nur bei der Neuvermietung oder dem Verkauf eines Objektes wichtig. Für bestimmte gewerblich genutzte Gebäude besteht eine Aushangpflicht des Ausweises.
Gibt es verschiedene Ausweise und was sind die Unterschiede?
Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen. Zunächst wird zwischen einem bedarfsbasierten und einem verbrauchsbasierten Energieausweis unterschieden. Verbrauchsbasierte Energieausweise werden wie der Name schon verrät mit Hilfe der Verbrauchsdaten des Objektes erstellt. Bedarfsbasierte Energieausweise ermitteln immer den Energiebedarf eines Gebäude. Diese Ermittlung erfolgt über eine Analyse der technischen Gebäudestandards. Ferner gibt es diese zwei Ausweisarten jeweils für Wohngebäude und für Nichtwohngebäude. Beim Energieausweis für Gewerbeimmobilien wird beispielsweise zusätzlich zum Heizverbrauch der Stromverbrauch betrachtet. Somit gibt es insgesamt vier verschiedene Ausweistypen.
Welcher Ausweis wird für welches Objekt benötigt?
Der Verbrauchsausweis für Wohngebäude darf immer dann beantragt werden, wenn das Objekt mehr als fünf Wohneinheiten hat, der Bauantrag nach 1977 gestellt wurde oder das Objekt durch Modernisierungen die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 erfüllt. Für Neubauten, bei Objekterweiterungen, sowie bei Objekten die weniger als fünf Wohneinheiten haben und vor 1977 gebaut wurden muss der Bedarfsausweis beantragt werden. Bei Nichtwohngebäuden steht es dem Eigentümer grundsätzlich frei, welchen Ausweis er beantragt. Lediglich bei Neubauprojekten oder Erweiterungen an Bestandsgebäuden ist der Bedarfsausweis auch für Nichtwohngebäude verpflichtend.
Wie lang ist ein Energieausweis gültig?
Ein Energieausweis ist ab dem Ausstellungsdatum immer 10 Jahre gültig.
Wer darf einen Energieausweis ausstellen?
Zur Ausstellung eines Energieausweises sind nur bestimmte Fachkräfte mit einer besonderen Ausbildung oder Weiterbildung berechtigt. Meist sind diese Fachkräfte Ingenieure, Architekten oder Handwerksmeister. Wer genau die Vorraussetzungen zur Ausstellung erfüllt und somit berechtigt ist einen Energieausweis anzufertigen, ist in der EnEV aufgelistet.
Was sind die Kosten für einen Energieausweis?
Die Preise die für die Erstellung eines Energieausweises gefordert werden schwanken stark zwischen den einzelnen Anbietern und sind zusätzlich von der Art des Ausweises abhängig. Da die Erstellung eines Bedarfsausweises aufwendiger ist, als die Erstellung eines Verbrauchsausweises, sind die Kosten für diesen deutlich höher. Durch die Unterschiede bei den verschiedenen Anbietern ist es schwer einen exakten Preis für Energieausweise zu nennen, aber im Regelfall schwanken die Preise für Verbrauchsausweise die vor Ort erstellt werden zwischen 50 und 100€ und können je nach Objektgröße auch noch höher ausfallen. Bedarfsausweise bekommt man vor Ort je nach Objektart und Größe ab 400 €. Aber auch hier können die Preise noch deutlich höher werden.
Warum ist es sinnvoll den Energieausweis online zu bestellen?
Der größte Vorteil bei der Ausstellung von online Energieausweisen liegt ganz klar beim Preis. Da es für die Gültigkeit des Energieausweises nicht relevant ist ob der Ingenieur direkt vor Ort ist oder die Objektdaten von den Eigentümern übermittelt bekommt, können erhebliche Kosten gespart werden. Ein Energieausweis der online ausgestellt wurde hat die gleiche Rechtsgültigkeit, wie ein Ausweis der vor Ort ausgestellt wurde. Zudem kann die Ausstellung eines online Ausweises oftmals noch am selben Tag erfolgen, da der Energieberater nicht erst anreisen muss, um das Objekt zu analysieren.
Auf online-energieausweis.eu können die verschiedenen Ausweistypen online über ein Formular beantragt werden. Für Wohngebäude kostet der Verbrauchsausweis 29 € und der Bedarfsausweis 79 €. Der Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude wird für 69€ ausgestellt und der Bedarfsausweis für 199 €.