Wärmeschutzverordnung (WSchV77)

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By : moovin |Februar 16, 2016 | |Kommentare deaktiviert für Wärmeschutzverordnung (WSchV77)

Die am 01. November 1977 erstmals eingeführte Wärmeschutzverordnung (WSchV77) schreibt die Ausführung eines baulichen Wärmeschutzes bei der Errichtung von Gebäuden vor. Das Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung des Energieverbrauchs. Eine Ausnahme von diesem Gesetz bieten alle Gebäude, die dazu bestimmt sind, wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden, wie z.B. Traglufthallen, Zelte und unterirdische Bauten. Relevant für Vermieter ist dabei die Information, dass Eigentümer von Gebäuden, die vor 1977 errichtet wurden und seither auch keine weiteren Sanierungen durchlaufen haben, nur noch den Bedarfsausweis als Energieausweis ausstellen lassen dürfen.

Die Verordnung wurde zwar am 1. Februar 2002 durch die Enegerieeinsparverordnung (EnEV) abgelöst, ist aber auch heute noch von Bedeutung, da die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung 1977 als Beurteilungskriterium herangezogen werden. Es wird festgelegt für welche Art von Wohnimmobilie, welcher Energieausweis ausgestellt werden darf.

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