Energieausweis abgelaufen? Worauf Sie achten sollten.

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By : moovin |September 11, 2018 |Blog |Kommentare deaktiviert für Energieausweis abgelaufen? Worauf Sie achten sollten.

Das Ausstellen eines Energieausweises gewinnt mit immer strengeren Richtlinien an Bedeutung. Mit gutem Grund: Bis 2050 will Deutschland durch eine optimierte Energieeffizienz über einen klimaneutralen Gebäudebestand verfügen. Seit 2008 benötigt man für die Errichtung, Neuvermietung oder den Verkauf einer Immobilie einen Energieausweis. Jetzt – 2018 – beginnen die ersten Energieausweise bereits zu verfallen. Ob Ihr Energieausweis abgelaufen ist und wieso genau man diesen nun erneuern muss, können Sie in diesem Beitrag herausfinden.

Wieso ist ein Energieausweis in Deutschland Pflicht?

Die gesetzliche Verpflichtung des Energienachweises eines Gebäudes durch die EnEV (Energieeinsparverordnung) hat eine konkrete Funktion. Sie dient dazu, Mieter und Käufer über den Energieverbrauchskennwert eines Gebäudes zu informieren. Vor allem um sich vor einer bösen Überraschung der Nebenkosten am Ende des Monats zu schützen, ist die Einschätzung eines zugelassenen Fachmannes von Vorteil. Denn eine niedrige Energieeffizienzklasse bedeutet hohe Energiekosten. Dabei reicht die Einteilung der  Klassen durch eine Farbskala von grün bis rot, oder in Werten ausgedrückt: Von A+ (optimaler Energiewert) bis hin zu H (sanierungsbedürftig). Die unvermeidbare, langfristige Konsequenz, die die Energie- und Klimaschutzpolitik damit erreichen will, ist die Modernisierung des Gebäudebestandes. So will Deutschland ein umweltfreundlicheres, energiesparendes Wohnen durchsetzen.

Was ist neu?

Die EnEV passt die Richtlinien für Energieausweise fortlaufend an, sodass die Anforderungen spätestens alle 10 Jahre neu erfüllt werden müssen. Aktuell entspricht der Energieausweis den Neuerungen von 2014. Notwendige Änderungen, wie etwa die Renovierung veralteter Heizungsanlagen oder die Verbesserung der Dämmung, müssen innerhalb einer Frist von zwei Jahren umgesetzt werden. Die Vorgaben verschärfen sich und sind aufgrund der vorangeschrittenen Zeit vor allem strenger geworden: Der grüne Bereich von 2008 entspricht heute, zehn Jahre später, nur noch dem gelben Bereich. Aus diesem Grund ist es wichtig (sollte Ihr Energieausweis abgelaufen sein) einen neuen Energieausweis ausstellen zu lassen. Nur so kann man den Energiekennwert des eigenen Gebäudes mit dem Standard der aktuellen Zeit abgleichen. So kann man, bei hohem Energieverlust, Modernisierungsarbeiten ausführen lassen. Auf lange Sicht spart man somit nicht nur Geld, sondern hat auch bessere Chancen einen Nachmieter oder Käufer zu finden, und tut natürlich der Umwelt gut.

Energieausweis abgelaufen – was jetzt?

Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis, die Gültigkeit beider Varianten beträgt zehn Jahre. Grundsätzlich steht Gebäudebesitzern die Wahl zwischen einer der beiden Möglichkeiten offen, vorausgesetzt die Größe und das Datum des Bauantrages stimmen. Das entsprechende Gebäude sollte nämlich über mindestens fünf Wohneinheiten verfügen oder der Bauantrag sollte nach dem 01.11.1977 gestellt worden sein, somit also die Wärmeschutzverordnung von 1977 einhalten. Ist mindestens eine der beiden Bedingungen nicht erfüllt, ist die Ausstellung des Bedarfsausweises Pflicht. Mit Blick auf die verschiedenen Berechnungen der Verfahren, macht diese Unterscheidung durchaus Sinn.

Der Bedarfsausweis ist die objektivere Variante. Es handelt sich um eine theoretische Einschätzung des Energieverbrauches eines Gebäudes, basierend auf den technischen Eigenschaften. Dabei werden die Schwachstellen determiniert und Modernisierungsempfehlungen abgeleitet. Diese sind dann speziell auf das jeweilige Gebäude abgestimmt. Der Bedarfsausweis ist unabhängig vom individuellen Verbrauch der Einwohner, jedoch auch aufwendiger und somit teurer als der Verbrauchsausweis. moovin bietet beide Varianten zu preiswerten Konditionen an.

Die günstigere Option ist die des Verbrauchsausweises. Hier werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre gesammelt und daraus anschließend die durchschnittliche Heizkostenabrechnung ermittelt. Zwar ist dieser Wert der tatsächlich verbrauchte Wert –  wie der Name schon sagt – jedoch kann dieser, je nach Verbraucher, variieren. Bei Gebäuden mit wenig Wohneinheiten droht daher, aufgrund der geringeren Nutzung, die Gefahr der Verzerrung der Daten.

Welchen Ausweis benötigen Sie?

Verbrauchsausweis

49 €inkl. Mwst.
  • ID: VA01
  • Erfassung in 3 min
  • Verfügbar innerhalb von 24h
  • PDF-Vorschau
  • 10 Jahre rechtsgültig nach GEG
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Bedarfsausweis

99 €inkl. Mwst.
  • ID: BA01
  • Erfassung in 7 min
  • Verfügbar innerhalb von 24h
  • PDF-Vorschau
  • 10 Jahre rechtsgültig nach GEG
  • DIBt Registrierung

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