Viele Immobilienbesitzer wissen auch heute noch nicht, wie wichtig ein Energieausweis für eine Wohnung oder ein Gebäude ist und vor allen Dingen ob sie einen Verbrauchsausweis oder einen Bedarfsausweis vorlegen müssen. Seit Mai 2014 ist die Vorlage eines solchen Dokumentes bei Vermietung, Verpachtung und Verkauf einer Immobilie durch die Energieeinsparverordnung (EnEV) verpflichtend geregelt, um potentielle Mieter oder Käufer über die zu erwartenden Energiekosten aufzuklären. Doch je nach Art des Energieausweises bekommen Mieter oder Käufer auch noch hilfreiche weitere Informationen.
Zunächst muss ermittelt werden, ob ein Energieausweis für Wohngebäude oder für Nichtwohngebäude benötigt wird. Wohngebäude werden so definiert, dass sie entweder ausschließlich über Wohnraum verfügen oder dass der Gewerbeanteil bei unter 50% liegt. Der Begriff Nichtwohngebäude bezeichnet alle Gebäude und Hochbauten, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen und weniger als 50 % der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden. In einem nächsten Schritt ist zu prüfen, ob ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis erforderlich ist. Hier gilt, dass der Verbrauchsausweis bei allen Gebäuden mit mehr als fünf Wohnungen sowie bei Gebäuden, die nach 1977 errichtet worden sind oder die durch Sanierung auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht worden sind, notwendig ist. Für alle anderen Gebäude, die nicht unter die genannten Regeln fallen, ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Einzig Gebäude mit einer Wohnfläche von unter 50 Quadratmetern sowie denkmalgeschützte Gebäude und Einfamilienhäuser, die nicht vermietet oder verkauft werden, sind von der Pflicht eines Energieausweises ausgenommen.
Genau wie bei Haushaltsgeräten wird das Objekt in Energieeffizienzklassen eingeteilt, anhand derer man ablesen kann, wie es um den Energiebedarf bestellt ist. Von der Klasse A+, die grün hinterlegt ist und einen sehr geringen Energieverbrauch verspricht, geht es in den Ampelfarben bis zur rot gekennzeichneten Klasse H, die ankündigt, dass hier mehr Energie als richtig aufgewendet werden muss.
Der Verbrauchsausweis liefert eine schnelle Übersicht
Wie es der Name schon sagt, informiert der Verbrauchsausweis über den reinen Verbrauch einer Immobilie. Hierbei werden die Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre berücksichtigt und daraus wird ein Wert ermittelt, der für die Einteilung in eine der Effizienzklassen verantwortlich ist. Dieser Wert gibt einen einfachen und leicht verständlichen Hinweis auf den zu erwartenden Verbrauch, wobei natürlich festzuhalten ist, dass sich dieser sehr nach dem Heizverhalten von Vormietern oder Vorbesitzern richtet. Wer schnell friert, der heizt vielleicht mehr und wer wenig zu Hause ist, heizt vielleicht weniger. Trotz Abweichungen durch individuelles Verhalten von ehemaligen Bewohnern zeigt diese Art des Energieausweises schnell und einfach, was an Energiekosten zu erwarten ist und wie sich der zu erwartende Verbrauch gestaltet.
Der Bedarfsausweis verrät noch mehr
Bei Gebäuden, die vor 1977 gebaut worden sind, durch eine Sanierung nicht mindestens auf den Stand der ersten Wärmeschutzverordnung gebracht worden und weniger als 5 Wohneinheiten enthalten ist ein Bedarfsausweis erforderlich. Bei Neubauten wird der Bedarfsausweis obligatorisch direkt ausgestellt. Dieser Energiepass informiert nun deutlich umfassender als der Verbrauchsausweis, denn hier fließen eine Vielzahl an Informationen mit ein. So spielen die Beschaffenheit der Wände und deren Dämmung, aber auch die Heizanlage sowie Fenster und Türen eine Rolle, wenn es darum geht den Energiebedarf eines Wohngebäudes zu ermitteln. Somit ist der Bedarfsausweis in seinem grundlegenden Informationsgehalt von weniger individuellen Faktoren, wie beispielsweise dem Heizverhalten von Vormietern, geprägt und fußt auf technischen Befunden. In der Aussagekraft ist er zwar umfassender, aber in den wesentlichen Punkten auch einfach zu verstehen, denn auch hier gibt es eine Kennzeichnung mittels Effizienzklassen sowie den Endenergieverbrauch in KWh pro Jahr und Quadratmeter. Darüber hinaus enthält der Bedarfsausweis auch einen Wert zum Primärenergiebedarf. Ist dieser Wert höher als der des Energiebedarfs, so ist von einer weniger effizienten Beheizung mit weniger umweltfreundlichen Energieträgern auszugehen.
Wer stellt Energieausweise aus?
Die Ausstellung eines Energieausweises erfolgt durch einen Energieberater. Allerdings ist hier festzuhalten, dass es sich hierbei nicht um einen klar definierten Beruf handelt, sondern dass Architekten, Schornsteinfeger oder Menschen, die durch ein Studium eine geeignete Qualifikation besitzen, als ein solcher Energieberater tätig sein können. Der Fachmann kann im Bedarfsausweis auch Modernisierungsempfehlungen vermerken, die dem Hausbesitzer den Weg in Richtung Effizienzhaus weisen, also hin zu einem Haus, das in seiner Energiebilanz über exzellente Werte verfügt. Diese Maßnahmen sind allerdings für den Eigentümer nicht verpflichtend, animieren jedoch dazu, die Energieeffizienz eines Gebäudes zu verbessern. Denn das ist zum einen gut für die Umwelt, hat zum anderen aber auch den Vorteil, dass es sich wirtschaftlich lohnt. Wer Energie spart, der spart Geld und viele Investitionen in energetische Optimierungen haben sich schon nach kurzer Zeit amortisiert. Dies steigert nicht zuletzt den Immobilienwert und macht Haus oder Wohnung dank der zu erwartenden niedrigen Energiekosten für potentielle Mieter oder Käufer ein gutes Stück interessanter.
Den Energieausweis ganz einfach online bestellen
Seit Einführung der Energieausweispflicht gibt es bundesweit eine Menge Energieberater, die bereit sind, einen Energiepass auszustellen. Doch wer sich nicht sicher ist, welchen Fachmann er aufsuchen soll, der kann das Dokument auch ganz einfach online bestellen. Dies geht schnell und ist in der Durchführung ein Kinderspiel. Lediglich die relevanten Daten zu einer Immobilie müssen online eingegeben werden und schon kann der Ausweis erstellt werden. Natürlich sollte man beim Bestellen eines Ausweises im Internet darauf achten, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Siegel wie beispielsweise „Trusted Shops“ und positive Kundenbewertungen können hier einen wichtigen Hinweis geben.
Welchen Ausweis benötigen Sie?
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