Nichtwohngebäude (NWG)

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By : moovin |Juni 10, 2016 | |Kommentare deaktiviert für Nichtwohngebäude (NWG)

Der Begriff Nichtwohngebäude bezeichnet alle Gebäude und Hochbauten, die überwiegend Nichtwohnzwecken dienen und weniger als 50 % der Gesamtnutzfläche für Wohnzwecke genutzt werden. Unter Nichtwohnzwecken versteht man dabei alle gewerblichen, kulturellen, sozialen, landwirtschaftlichen und Verwaltungszwecke. Z.B. Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaftliche Betriebsgebäude oder gewerbliche Betriebsgebäude zählen unter den Begriff Nichtwohngebäude. Aber auch Schulen, Theater, Gebäude von Sportanlagen, Kirchen und Kulturhallen, zählen unter diesen Begriff. Merkmale für Nichtwohngebäude sind ein je nach Flächennutzung sehr stark schwankender Energiebedarf, oft sind dies eine Deckenhöhe von mehr als 4 Metern oder die Nutzung für wirtschaftliche Zwecke.

Der Begriff Nichtwohngebäude ist vor allem bei der Erstellung von einem Energieausweis von Bedeutung.

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