Gebäudenutzfläche einer Immobilie

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By : moovin |Juni 08, 2016 | |Kommentare deaktiviert für Gebäudenutzfläche einer Immobilie

Um einen Energieausweis zu erstellen, muss man den Wert der Gebäudenutzfläche angeben.

Die Gebäudenutzfläche bezeichnet die zu beheizende Fläche der nutzbaren Räume. Sie ist ein reiner Bezugswert und nicht identisch mit der Wohnfläche, da der Wert auch indirekt beheizte Räume mit einbezieht.

Nach EnEV wird der Wert der Gebäudenutzfläche mit der Formel “Aₙ=Vₑ x 0,32” oder mit der Formel “Aₙ=(1/hg - 0,04) x Vₑ” bei Geschosshöhen, die kleiner als 2,5 m oder größer als 3 m sind, berechnet.

Vereinfacht kann man die Gebäudenutzfläche aber durch Multiplikation der Wohnfläche mit dem Faktor 1,2 ermitteln. Bei Wohngebäuden mit bis zu zwei Wohneinheiten und mit beheiztem Keller multipliziert man pauschal mit dem Wert 1,35.

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