Seit dem 01. Juli 2009 brauchen alle Wohn- und Nichtwohngebäude nach EnEV einen Energieausweis. Er muss vorgezeigt werden, wenn das Gebäude verkauft, verpachtet oder neu vermietet wird. Nach der EnEV 2015 müssen Nichtwohngebäude ab einer Nutzfläche von 250 qm ihren Energieausweis auch öffentlich aushängen.
Der Eigentümer kann zwischen dem Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude und dem Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude wählen.