Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat im April 2000 in Kraft und löste den Vorläufer des EEG, das Stromeinspeisungsgesetz von 1991, ab. Ziel des Erneuerbare-Energien-Gesetz ist die Förderung und der Ausbau von Erneuerbaren-Energien (EE), wie beispielsweise Wind- und Sonnenenergie oder Wasserkraft. Der Anteil von erneuerbaren Energien an der Stromversorgung soll bis 2050 auf mindestens 80 % ansteigen, um somit den deutschen Klimaschutz und die damit verbundenen Ziele weiter vorran zu treiben.
Investitionssicherheit für Betreiber von EE-Anlagen
Zur Umsetzung dieser Ziele wurden im EEG bestimmte Grundprinzipien festgelegt. So soll Betreibern von EE-Anlagen eine Investitionssicherheit durch eine feste Einspeisevergütung, sowie eine Anschlusspflicht geboten werden. Infolgedessen legt das EEG fest, dass jede Kilowattstunde, welche durch EE-Anlagen erzeugt wurde abgenommen werden muss. Zudem erhalten Anlagenbetreiber über eine Laufzeit von 20 Jahren eine garantierte Stromvergütung. Ziel dieser Maßnahmen ist es, auch mittleren und kleinen Unternehmen den Zugang zum Strommarkt zu gewähren.
Ein weiteres im EEG verankertes Grundprinzip ist, dass die Vergütungssätze regelmäßig abgesenkt werden, um einen Innovationsdruck auszuüben. Technologien sollen effizienter und kostengünstiger werden.
Anteil von Erneuerbaren Energien bis 2025 zwischen 40 und 45 %
Das EEG wurde stetig an die dynamische Entwicklung des EE-Marktes angepasst und somit in den Jahren 2004, 2009 und 2012 novelliert. Im Zuge der Novellierungen wurde der geforderte EE-Anteil am gesamten Stromverbrauch immer wieder angehoben. Demzufolge soll der EE-Anteil 2025 zwischen 40 und 45% betragen. 2035 schon zwischen 55 und 60% und 2040 mindestens 65%. Bis zum Jahr 2050 soll ein Zielwert von 80% realisiert werden.
Zuletzt erfolge eine Neuerung des Gesetztes im Jahr 2014. Das Erneuerbare-Energien Gesetz 2014 beinhaltet eine Umstellung des Fördersystems. Da mittlerweile durch die erneuerbaren Energien ein Viertel des Strombedarfs abgedeckt wird muss die Förderstruktur des EEG situationsbedingt angepasst werden. Die derzeitige Förderstruktur führt zu einer Überförderung und zu einem überproportionalen Anstieg der EEG-Umlage. Aus diesem Grund sollen ab 2017 die Höhen der Förderungen mittels wettbewerblichen Ausschreibungsverfahren festgelegt werden.
Auch der private Verbraucher sollte versuchen, auf Erneuerbare-Energien umzusteigen, um somit langfristig gesehen Energiekosten einzusparen. Beispielsweise kann der Verbraucher durch den Einsatz einer Solaranlage den im Energieausweis angegebenen Energiekennwert für sein Wohngebäude oder sein Nichtwohngebäude erheblich verringern.