Die Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein essenzieller Bestandteil der deutschen Energie- und Klimaschutzpolitik. Die erste Fassung der Verordnung trat am 1. Februar 2002 in Kraft und löste infolgedessen die Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) ab, indem sie beide miteinander kombinierte. Ferner beruht die EnEV grundlegend auf dem Energieeinsparungsgesetz (EnEG).
Was ist das Ziel der Energieeinsparverordnung?
Die EnEV soll dazu bereitragen die energiepolitischen Ziele der deutschen Bundesregierung umzusetzen, um den Weg für eine umweltfreundliche und nachhaltige Zukunft zu ebnen. Demgemäß soll bis 2050 in Deutschland ein geradezu klimaneutraler Gebäudebestand erreicht werden. Das Hauptziel der Verordnung ist eine Energieeinsparung in privaten Gebäuden.
Welche Gebäude sind von der Energieeinsparverordnung betroffen?
Von der EnEV sind alle Immobilien betroffen, die über Einrichtungen und Anlagen der Heizungs-, Kühl-, Raumluft- und Beleuchtungstechnik, sowie der Warmwasserversorgung verfügen. Die EnEV gilt nicht für Betriebsgebäude, die hauptsächlich der Tierhaltung dienen, für großflächige Betriebsgebäude, die lang anhaltend offen gehalten werden müssen sowie unterirdische Bauten. Außerdem sind Gebäude die der Aufzucht oder dem Verkauf von Pflanzen dienen, Traglufthallen, Zelte und vergleichbare Gebäude, die mehrfach aufgebaut und zerlegt werden müssen von der EnEV ausgeslossen.
Wer ist von der Energieeinsparverordung betroffen?
Nicht alle Immobilieneigentümer sind von der EnEV betroffen. Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die mindestens seit dem 1. Februar 2002 selbst oder mit ihrer Familien darin wohnen, sind von einer Pflicht zum Nachrüsten ihrer Gebäude befreit. Ebenso verhält es sich mit Objekten, die unter Denkmalschutz stehen.
Was regelt die Energieeinsparverordnung?
Die EnEV regelt im Allgemeinen die energetischen Mindestanforderungen für Neubauten und die Mindestanforderungen für Modernisierungen von Bestandsgebäuden, bezüglich geplanter Umbau-, Erweiterungs, und Ausbaumaßnahmen. Des Weiteren sind Mindestanforderungen für Heizungs-, Kühl-, und Raumlufttechnik, sowie die Warnwasserversorgung in der EnEV verankert. Zudem beinhaltet die Verordnung Bestimmungen bezüglich der Energieausweise, sowohl für Bestand- aus auch für Neubauten. Ferner umfasst die EnEV Regelungen zur Inspektionen von Klimaanlagen und Bestimmungen für den Umgang mit Ordnungswidrigkeiten. Bei Nichteinhaltung der Vorschriften der EnEV können Behörden je nach schwere des Verstoßes Bußgelder in einer Höhe von bis zu 15.000€ verhängen.
Die Energieeinsparverordnung wurde bereits mehrfach novelliert und die Regelungen ausgeweitet und verschärft. Beispielweise in den Jahren 2004, 2007, 2009. Die aktuell bestehende Verordnung ist die EnEV 2014.