Der Energieausweis für Nichtwohngebäude informiert über die Energieeffizienz eines Gebäudes. Er ist vor allem für Mieter und Interessenten wichtig, die sich anhand des Energieausweises einen Überblick über den Verbrauch der Immobilie und die dadurch anfallenden Nebenkosten verschaffen können. Der Energieausweis gibt außerdem Auskunft über mögliche Modernisierungsmaßnahmen. Ein Gebäude fällt unter den Begriff Nichtwohngebäude wenn mehr als 50% der Nutzfläche für Nichtwohnzwecke genutzt werden. Doch wer ist von der Pflicht zum Energieausweis für Nichtwohngebäude betroffen?
Verpflichtung zum Energieausweis für Nichtwohngebäude
Seit dem 01. Juli 2009 ist nach EnEV der Energieausweis für Nichtwohngebäude bei Verkauf, Verpachtung und Neuvermietung Pflicht. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Nicht betroffen von der Pflicht zum Energieausweis sind alle Nichtwohngebäude, die
- eine Nutzfläche unter 50 m² haben,
- unter Denkmalschutz stehen,
- nicht regelmäßig beheizt oder gekühlt werden,
- Weitere Ausnahmen sind Gebäude, wie Gewächshäuser, Stallungen, Religiöse Einrichtungen, unterirdische Bauten
- und Gebäude, die zur wiederholten Zerlegung und Aufstellung bestimmt sind, z.B. Zelte und Traglufthallen.
Durch die Empfehlungen im Zertifikat können gezielte Investitionen in die Energieeffizienz durchgeführt werden. Ein Beispiel zur Steigerung der Energieeffizienz ist die Dämmung des Daches bzw. der obersten Geschossdecke. Die Energieverluste über das Dach betragen für Nichtwohngebäude, die meist mit einem sehr großen Dachflächenanteil gebaut werden über 20% der Gesamt-Heizenergie.
Aushangpflicht für Nichtwohngebäude
Für öffentliche Nichtwohngebäude, die einen erheblichen Publikumsverkehr aufweisen, ergibt sich zusätzlich eine Aushangpflicht. Typische Gebäude, die unter die Aushangspflicht fallen, sind u.a. Universitäten, Schulen oder Sozialämter.
Ausgenommen von der Aushangpflicht sind Gebäude für private Dienstleistungen und Gebäude die Besichtigungszwecken dienen, wie z.B. Museen und Kulturhallen. Bauten, die zur privaten Nutzung an Dritte weitergegeben werden wie beispielsweise Turnhallen, gelten ebenfalls als Ausnahme der Aushangpflicht.
Wer stellt Energieausweise aus?
Das zur Ausstellung von Energieausweisen nötige Fachwissen im Bereich Wärmeübertragung, Energieeffizientes Bauen und Energierecht kann durch Studium, Lehrgänge und Berufserfahrung gewonnen werden. Die Ausstellungsgebühren fallen dabei mit Kosten von 80-400 Euro für Verbrauchsausweise für Nichtwohngebäude und 500-800 Euro für Bedarfsausweise für Nichtwohngebäude sehr hoch aus. Die Online Energieausweisberatung bei moovin für Wohn- und Nichtwohngebäude bietet einen transparenten und günstigen Service an. Für Nichtwohngebäude wird der Energieausweis online innerhalb von 24 Stunden schon ab 69 Euro ausgestellt.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis?
Eigentümer von Nichtwohngebäuden haben die freie Wahlmöglichkeit zwischen einem Bedarfsausweis für Nichtwohngebäude und einem Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude. Die Vorraussetzung für die Erstellung eines Verbrauchsausweises ist die zuverlässige Angabe von Strom- und Heizenergieverbrauchswerten für drei zusammenhängende Jahre. Daher kann der Verbrauchsausweis nicht beim Neubau von Nichtwohngebäuden ausgestellt werden. Grundsätzlich ist der Verbrauchsausweis etwas kostengünstiger und schneller in der Erstellung, jedoch auch nicht so detailreich wie ein Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis wird das Gebäude nur in der Summe bewertet und enthält keine konkreten Modernisierungshinweise.
Der Bedarfsausweis gibt eine detaillierte Abbildung des Gebäudes und sehr gute energetische Modernisierungsempfehlungen, der Aufwand der Erstellung ist jedoch im Vergleich zum Verbrauchsausweis höher.
Lassen Sie sich von unseren Energieberatern zum geeigneten Energieausweis für Ihr Nichtwohngebäude unter der 040-22-61 630-61 beraten!