Verbrauchsausweis
- Baujahr nach 1978 oder mehr als 4 WE
Verbrauchsausweis NWG
- Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude
Der verbrauchsbasierte Energieausweis
Seit der Einführung der Energieausweis-Vorlagepflicht ist gesetzlich geregelt, dass bei jeder Vermarktung den Interessenten eines Wohn- oder Gewerbegebäudes ein Energieausweis, auch Energiepass genannt, vorgelegt werden muss. Dieser gibt Auskunft über die Energiebilanz eines Gebäudes. Man unterscheidet zwischen zwei verschiedenen Arten von Ausweisen, dem Verbrauchsausweis und dem Bedarfsausweis. Wird die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen missachtet, können Eigentümer einer Immobilie mit hohen Bußgeldern von bis zu 15.000 Euro rechnen.
Für den Verbrauchsausweis benötigt man Verbrauchswerte
Der verbrauchsorientierte Energieausweis (kurz Verbrauchsausweis) orientiert sich im Gegensatz zum bedarfsorientierten Energieausweis (kurz Bedarfsausweis) nur an den Verbrauchsdaten eines Gebäudes und nicht an den bautechnischen Gegebenheiten. Zur Erstellung eines Verbrauchsausweises werden die Verbrauchsdaten eines gesamten Gebäudes benötigt, weshalb es nicht möglich ist Energieausweise für nur eine Wohneinheit zu erstellen, es wird immer ein Gebäude im Ganzen bewertet. Um den Energieverbrauchskennwert zu berechnen, müssen die Verbrauchsdaten von mindestens drei zusammenhängenden Abrechnungsperioden der Heizkosten vorliegen. Diese Verbrauchswerte dürfen allerdings nicht vor 2009 liegen, da für alle Jahre vor 2009 keine Klimafaktoren vorliegen, welche in die Bewertung mit einbezogen werden können. Außerdem müssen die Verbrauchsdaten die zuletzt ausgestellte Heizkostenabrechnung beinhalten. Ist die letzte vorliegende Abrechnung also beispielsweise von 2015, sind Sie dazu angehalten, die Verbrauchswerte der Jahre 2015, 2014 und 2013 anzugeben.
Voraussetzung dafür, dass ein verbrauchsbasierter Ausweis erstellt werden darf ist außerdem, dass das Baujahr des Gebäudes nach 1977 liegt oder drei wesentliche Gebäudeteile umfangreich nach den Vorschriften der Wärmeschutzverordnung saniert und modernisiert wurden.
Berücksichtigung des Klimafaktors bei der Erstellung des Verbrauchsausweises
Ferner wird bei der Erstellung von verbrauchsorientierten Energieausweisen der sogenannte Klimafaktor berücksichtigt, da dieser für die witterungsunabhängige Beurteilung des Gebäude-Energiekennwertes unerlässlich ist. Bei einem kalten Winter muss zwangsweise mehr geheizt werden, was zu höheren Energieverbräuchen führt und ohne die Bereinigung durch den Klimafaktor ebenfalls zu einem erhöhten Energieverbrauchskennwert im Energieausweis führen würde. Ebenso müssen bei der Berechnung und Bewertung im Energieausweis längere Leerstände berücksichtigt werden, da sich diese ebenfalls enorm auf den Energieverbrauch in einer Immobilie auswirken können. Wird eine Immobilie über eine Zeit lang nicht bewohnt, ist es normal, dass in diesem Zeitraum deutlich weniger Energie verbraucht wird, als wäre die Immobilie bewohnt.
Verbrauchsausweis ausstellen – Auflagen müssen erfüllt sein
Liegen die Verbrauchsdaten der Abrechnungsperioden und einige grundsätzliche Angaben zu dem Gebäude selbst, wie etwa das Baujahr und die Wohnfläche vor, kann ein rechtsgültiger Verbrauchsausweis nach Bestimmungen der EnEV in wenigen Minuten einfach erstellt werden.
Der Verbrauchsausweis kann in jedem Fall für Wohngebäude mit fünf oder mehr Wohneinheiten ausgestellt werden, unabhängig davon, wann das Gebäude errichtet, modernisiert oder saniert wurde.
Wenn ein Gebäude weniger als vier Wohneinheiten beinhaltet, ist die Ausstellung eines verbrauchsorientierten Energieausweises auch möglich, sofern es nach 1977 errichtet wurde oder bei einem Gebäude mit einem Baujahr vor 1978 umfangreiche Sanierungsarbeiten an mindestens drei der wesentlichen Gebäudeteile nach der Wärmeschutzverordnung erbracht worden sind. Zu diesen wesentlichen Gebäudeteilen einer Immobilie zählen unter anderem die Außenwände, Fenster, die oberste Geschossdecke und das Dach. Wurden Modernisierungsmaßnahmen, wie z.B. eine nachträgliche Dämmung an diesen Gebäudeteilen durchgeführt, ist es dem Eigentümer selbst überlassen, welchen Energieausweis er beantragt, Verbrauchsausweis und Bedarfsausweis sind nach den Richtlinien der Energieeinsparverordnung für eine Dauer von zehn Jahren rechtsgültig.
Der Verbrauchsausweis: ein preiswerter Energiepass mit geringerer Aussagekraft
Es ist jedoch zu beachten, dass der günstige Verbrauchsausweis eine wesentlich geringere Aussagekraft über das Gebäude als der Bedarfsausweis hat, da der Energieverbrauch immer von dem Verhalten des jeweiligen Bewohners abhängig ist. Beim Bedarfsausweis werden die energetischen Eigenschaften des Gebäudes selbst betrachtet, weshalb ein genaueres Bild vom eigentlichen Bedarf des Gebäudes gemacht werden kann.
Werden die oben genannten Bedingungen nicht erfüllt oder liegen Ihnen die Verbrauchsdaten nicht vor, so ist der Bedarfsausweis zwingend zu beantragen.
Wenn Sie herausgefunden haben, dass Sie einen Verbrauchsausweis erstellen dürfen, können Sie in unserem Online-Formular alle wichtigen Informationen zum Gebäude und zu Ihren Verbräuchen eintragen und abschließend einen Energieausweis beantragen. Unsere Energieausweisberater machen sich dann an die Arbeit, Ihre Angaben auszuwerten und Ihnen Ihr Dokument auszustellen. Dazu prüfen wir Ihre Angaben und melden uns bei Ihnen, sollten unsererseits Fragen oder Unklarheiten auftauchen. Um selbst noch einmal die Möglichkeit zu haben, Ihre Angaben zu dem Energieausweis zu prüfen, stellen wir Ihnen im ersten Schritt eine Vorschau aus. Wir bitten Sie, diese zu prüfen und anschließend zu bestätigen. Sollten Sie Fragen oder Anmerkungen haben, bitten wir Sie diese zu äußern, sodass wir den Energieausweis noch berichtigen können. Wenn Sie Fehler erst nach der Ausstellung des Originals feststellen, müssen wir einen neuen Ausweis registrieren und Ihnen in diesem Zug eine Gebühr von 15 Euro berechnen. Sind alle Angaben richtig und Sie bestätigen uns die finale Vorschau, können wir Ihnen sofort ein rechtssicheres Original ausstellen. Dieses ist ab Ausstellungsdatum über einen Zeitraum von 10 Jahren gültig und wird Ihnen per Mail als PDF zum Download zugesendet. Auf Wunsch senden wir Ihnen Ihren Ausweis auch in Papierform postalisch zu.
Verbrauchsausweis online bestellen – Energieausweis in 24 h
Auf www.online-energieausweis.eu ist es möglich einen verbrauchsbasierten oder einen bedarfsbasierten Energieausweis für Ihr Wohngebäude oder Nichtwohngebäude mittels eines Formulars online erstellen zu lassen. In kürzester Zeit kann der Ausweis von unseren Energieberatern ausgestellt werden.
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