In der Wohnflächenverordung (WoFlV) ist geregelt, welche Flächen der Wohnfläche zugerechnet werden können. So steht in der WoFlV, dass die Wohnfläche einer Wohnung alle Flächen der Räume umfasst, welche ausschließlich zur Wohnung gehören. Dazu zählen beispielsweise Räume, wie die Küche oder das Bad, aber auch Nebenräume, wie eine Speisekammer. Ein Balkon oder eine Terrasse kann ebenfalls anteilig (bis zu 50% der Grundfläche) der Wohnfläche zugerechnet werden.
Nicht zur Wohnfläche gehören: Kellerräume, Abstellräume außerhalb der Wohnung, Waschküchen, Heizungsräume, Garagen, etc.
Diese Räume können allerdings der Nutzfläche zugeordnet werden.