Abrechnungszeitraum der Verbrauchsdaten

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By : moovin |Februar 24, 2016 | |Kommentare deaktiviert für Abrechnungszeitraum der Verbrauchsdaten

Der Abrechnungszeitraum ist eine wesentliche Angabe, die bei der Erstellung des Verbrauchsausweises benötigt wird, da die Verbrauchsdaten von ca. 3 Jahren erfasst werden müssen.

Bei der Erstellung eines Energieausweises muss der Abrechnungszeitraum nicht zwangsweise ein volles Jahr betragen. Ein einzelner Abrechnungszeitraum sollte grundsätzlich mind. 300 Tage betragen und darf nicht mehr als 400 Tage umfassen. Ideal ist ein Abrechnungszeitraum von genau 365 Tagen.

Es sollte darauf geachtet werden, dass immer die aktuellsten Verbrauchsdaten genutzt werden, damit der Energieausweis aussagekärftig ist. Verbrauchsdaten die vor dem Jahr 2009 ermittelt wurden, dürfen bei der Energieausweisberechnung nicht betrachtet werden, da es für diesen Zeitraum keine Klimafaktoren gibt.

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