Nach der Energieeinsparverordnung (EnEV 2014) gilt, dass ein Dach oder die oberste Geschossdecke über allen beheizten Räumen bei einem Wohn- und Nichtwohngebäude gedämmt sein muss, unabhängig davon, ob der Dachboden begehbar ist und ob er als Stauraum oder Wohnfläche dient. Eine gute Dämmung des Daches oder der obersten Geschossdecke ist sinnvoll, da 15 – 20 % der gesamten Heizwärme über das Dach verloren geht. Pro Jahr kann ein Einfamilienhaus somit Heizkosten von bis zu 1000 Euro sparen. Weitere Vorteile sind eine Verbesserung der Behaglichkeit im Winter und Sommer. Wird die Dämmung fachgerecht ausgeführt, steht Schimmelsporen auch weniger kalt-feuchte Wandfläche zur Verfügung.
Richtwerte der Vorschriften nach EnEV §9
Bei der Dämmung müssen Grenzwerte für den Isolationsgrad, die sogenannten U-Werte, eingehalten werden. Der U-Wert [W/(m²*K)] gibt an wieviel Wärmeleistung pro Quadratmeter Bauteilfläche bei einem Temperaturunterschied von einem Grad °C zwischen Innen und Außen durch das Material verloren geht. Je höher der Wärmedurchgangskoeffizient, desto schlechter ist die Wärmedämmung. Der maximale U-Wert für Dach- oder oberer Geschossdeckendämmung beläuft sich auf 0,24 W/(m²*K). Dieser Wert wird meist von einem Energieberater überprüft. Je nach Material und verbauter Stärke wird der U-Wert im individuellen Energieausweis berechnet und mit dem Grenzwert verglichen. Die Kosten für ein Nachrüsten und auch für den Energieberater werden meistens vom Staat bezuschusst.
Dachdämmung oder Dämmung der obersten Geschossdecke?
Ob man nun die oberste Geschossdecke oder das Dach selbst dämmt, hängt von der Nutzung des Raumes unter dem Dach ab. Ist dieser nur als Abstellraum gedacht und soll gegenwärtig oder auch künftig nicht als Wohnraum genutzt werden, macht die kostengünstigere Dämmung der obersten Geschossdecke Sinn. Die Kosten belaufen sich dabei auf ca. 15-80 Euro pro Quadratmeter. Wird der Dachboden jedoch auch bewohnt, sollte man eine Dämmung des Daches vornehmen. Die Dachdämmung verbessert das Klima unter dem Dach merklich und verhindert den Verlust der Wärme im Winter und die schnelle Überhitzung im Sommer. Die Kosten für die Dachdämmung können sich auf ca. 30-150 Euro belaufen.
Ausnahmen
Der grundsätzlichen Pflicht zur Dachdämmung muss nicht jeder folgen. Ausnahme sind Eigentümer, die ein Gebäude schon vor dem 01. Februar 2002 bewohnt haben und Gebäude die den Mindestwärmeschutz nach DIN 4180-2: 2013: 2 erfüllen. Ein Mindestwärmeschutz ist in der Regel bei Holzbalkendecken aller Gebäudealtersklassen sowie bei Decken in Massivbauweise ab der Baualtersklasse 1969 gewährleistet. Häuser, die nur 4 Monate im Jahr beheizt werden, fallen ebenfalls unter die Ausnahmeregelung der Verordnung und benötigen auch keinen Energieausweis. Obwohl die genannten Ausnahmen sind nicht von der Nachrüstpflicht nach aktueller Energieeinsparverordnung betroffen sind, können sie sich bei künftigen Verschärfungen der Anforderungen auf eine Sanierung einstellen.
Fristen und Bußgelder
Die Frist zur Nachrüstung endete im Jahr 2015. Bis dahin war jeder Neuerwerber von einem Wohn- oder Nichtwohngebäude dazu verpflichtet, dass Dach oder die oberste Geschossdecke zu dämmen. Bei Neukauf muss jeder Eigentümer die Dämmung bis spätestens zwei Jahre nach dem Kauf durchführen.
Bei vorsätzlicher Nichtdurchführung der Baumaßnahmen können Bußgelder in Höhe von 50.000 Euro anfallen (solche Bußgelder können auch bei Missachtung der Regelungen zum Energieausweis, die mit bis zu 15.000 Euro abgestraft werden, anfallen).
Fazit
Der Zwang zur Dachdämmung ist zwar unbequem, aber für eine zügige Modernisierung des Wohnungsbestandes unumgänglich. Die Sanierung selbst ist bei richtiger Durchführung immer ein ökologischer und ökonomischer Gewinn und steigert meist Behaglichkeit und Wert der Immobilie. Die Belastung durch Investitionskosten werden durch zinsgünstige Darlehen und Zuschüsse der KfW-Bank gering gehalten. § 9 der EnEV ist als Kompromiss zwischen Klimaschutz und Verschwendung zu sehen. Es sollte klar sein, dass wir keine 100 Jahre warten können bis Umweltsünder-Gebäude vom Wohnungsmarkt verschwinden. Eine ordentliche Dachdämmung ist der erste Schritt in Richtung eines sparsamen Immobilienbestandes.