Das Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz (EEWärmeG) schreibt seit dem 07.08.2008 die Verwendung von erneuerbaren Energien beim Neubau von Gebäuden vor. Der Anteil der dabei verwendeten erneuerbaren Energien ist bei jeder Art unterschiedlich. Somit muss z.B. bei der Nutzung von solarer Strahlungsenergie der Wärme- und Kälteenergiebedarf zu ca. 15 % durch Solarenergie gedeckt sein, bei gasförmiger Biomasse hingegen schon zu 30 %. Das Ziel dieses Gesetzes ist den Anteil der erneuerbaren Energien am Gesamtverbrauch für Wärme und Kälte auf insgesamt 14 % bis zum Jahr 2020 zu erhöhen.